Berlin. Blumenmotive oder Totenkopfsticker auf dem Auto sind nicht nur Geschmackssache, sondern können auch richtig teuer werden.

Ob VW, Audi oder BMW – das eigene Fahrzeug ist begeisterten Autofahrern heilig und soll am liebsten vom eigenen zum einzigartigen Auto werden. Zu diesem Zweck ist nicht nur der Gebrauch von Tuningteilen und individuellen Designs verlockend, sondern auch dekorative Sticker und Folien verleihen dem Auto eine persönliche Note. Doch in Deutschland muss man dabei Vorsicht walten lassen, denn nicht alle Aufkleber sind erlaubt.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hat strenge Richtlinien bezüglich der vermeintlich harmlosen Verschönerung mit Aufklebern und Folien. Diese Vorschriften gilt es vor dem Anbringen von Hundestickern, "Baby on Board"-Aufklebern oder lustigen Sprüchen daher zu beachten:

Aufkleber auf der Frontscheibe: Sticker auf der Frontscheibe sind bis auf zwei Ausnahmen nicht zulässlich. Lediglich die Umweltplakette und Vignetten für Auslandsfahrten dürfen – solange sie die Sicht nicht behindern – angebracht werden.

Sticker auf der Heckscheibe: Aufkleber auf der Heckscheibe sind zwar erlaubt, doch es gibt dabei einige Regeln zu beachten: Auch für Heckscheiben-Sticker gilt selbstverständlich die Vorschrift, dass sie die Sicht durch den Rückspiegel und die Seitenspiegel nicht beeinträchtigen dürfen. Sollte dem jedoch so sein, muss, ähnlich wie bei der Fahrt mit großen Anhängern, ein zusätzlicher Spiegel angebracht werden. Darüber hinaus braucht man laut TÜV Nord für Folien, die mehr als 0,1 Quadratmeter beziehungsweise mehr als ein Viertel der Fläche einnehmen, grundsätzlich immer eine Bauartgenehmigung. Diese erhält man im Normalfall beim Kauf eines Aufklebers oder Folie im Fachhandel und muss sie bei einer Kontrolle vorzeigen können. Da es illegal ist, das Auto ohne diese Genehmigung zu fahren, ist von Sticker-Bestellungen im Internet stark abzuraten, denn eine solche Genehmigung ist online nicht immer dabei.

Beleidigende Aufkleber: Solange sich Sticker mit Beleidigungen nicht gegen bestimmte Personen oder Personengruppen richten, sind solche Aufkleber erlaubt. Laut Gesetz handelt es sich dann nämlich nicht um den Tatbestand der Beleidigung, sondern nach Artikel 5 des Grundgesetzes fällt das unter die persönliche Meinungsäußerung. (cla)

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Diese Strafen drohen für falsch angebrachte Auto-Aufkleber:

BeschreibungBußgeldPunkte in Flensburg
Fahren bei eingeschränkter Sicht10 Euro/

Aufkleber verdeckt Scheinwerfer

Aufkleber verdeckt Scheinwerfer mit Gefährdung anderer

Aufkleber verdeckt Scheinwerfer mit Sachschaden

20 Euro

25 Euro

35 Euro

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Fahren mit einem nicht zulässigen Fahrzeug

Fahren mit einem nicht zulässigen Fahrzeug und Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit

25 Euro

90 Euro

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1

Aufkleber verdeckt Nummernschild65 Euro/