Berlin. Billigpreise für Strom und Gas sind auf den ersten Blick verlockend – doch es gibt Risiken. So erkennen Verbraucher unseriöse Angebote.

Es hat sich herumgesprochen: Strom und Gas sind nach dem vergangenen Krisenjahr bei vielen Anbietern wieder deutlich günstiger zu haben. Viele Menschen haben im ersten Quartal den Versorger gewechselt. Doch das Risiko, auf einen unzuverlässigen Billiganbieter hereinzufallen, der sich nicht an geltendes Energierecht hält, ist nach wie vor gegeben. Es lässt sich aber leicht minimieren.

Wie der Geldratgeber Finanztip berichtet, locken Energiediscounter wieder mit Kampfpreisen, seitdem die Börsenpreise für Strom und Gas Ende 2022 gesunken sind. Marken wie Spar-Fuxx und Grüner Funke (beide Fuxx-Die Sparenergie GmbH), Idealenergie und Immergrün (beide Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft) tauchen in Preisvergleichen häufig auf den ersten Plätzen auf. Auch die Marke Grünwelt Energie (Grünwelt Wärmestrom GmbH), bekannt geworden durch die Verflechtung mit Stromio, bietet wieder Tarife zu attraktiven Preisen an.

Hohe Energiepreise zwangen Billiganbieter in die Knie

Um die Tarife so günstig anbieten zu können, setzen die Billiganbieter oft auf eine riskante Strategie: Energie kurzfristig und möglichst günstig einzukaufen. Während der Krise waren solche Anbieter weitgehend von der Bildfläche verschwunden, denn ihr Geschäftsmodell funktionierte in der Hochpreisphase nicht mehr. Stromio, Gas.de und Grünwelt gingen Ende 2021 sogar so weit, die Verträge ihrer Kunden spontan zu kündigen und die Belieferung von einem auf den anderen Tag einzustellen. Hunderttausende Verbraucher kostete das viel Geld, da sie in die teure Grund- oder Ersatzversorgung mussten. Die Verbraucherzentrale Hessen erhob Musterfeststellungsklage gegen Stromio. Betroffene können sich noch ins Klageregister eintragen.

Heute kann sich das nicht mehr so einfach wiederholen. Seit Mitte 2022 steht im Energiewirtschaftsgesetz, dass Anbieter einen Lieferstopp mindestens drei Monate im Voraus ankündigen müssen. Bis dahin sind sie verpflichtet, ihre Kunden weiter zu beliefern. Nur im Fall einer Insolvenz gilt das nicht – aber einen Insolvenzantrag haben Stromio & Co. ohnehin nie gestellt.

Weiteres Problem: Energiediscounter können Strom und Gas im ersten Vertragsjahr so billig verkaufen, dass sich das für sie zunächst gar nicht rechnet. Ihr Kalkül: Mit dem günstigen Preis in Vergleichsportalen ganz vorne auftauchen – und nach dem ersten Vertragsjahr dann kräftig die Preise erhöhen. Kunden übersehen leicht, dass sie eigentlich kündigen könnten.

In der Vergangenheit lockten die Anbieter Tarifwechsler auch mit hohen Boni an, was den Deal im ersten Jahr für den Versorger zu einem Minusgeschäft macht. Dass die Preise für die Energie aber schon von Beginn an hoch sind, verschleiert der Bonus. Kündigt der Kunde seinen Vertrag nicht, kann der Anbieter ab dem zweiten Jahr abkassieren.

Weitere Artikel von Finanztip

Es gibt beim Werben um Neukunden also mehrere Köder. Finanztip bietet Vergleichsrechner für Stromtarife und Gastarife an, die besonders verbraucherfreundlich eingestellt sind und das Risiko minimieren, auf dubiose Vertragspartner hereinzufallen. Dazu wird eine schwarzen Liste geführt, auf der Anbieter landen, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind.

Neben den bereits genannten Versorgern finden sich darauf auch die Marken von Primastrom und Voxenergie, gegen die der Verband der Verbraucherzentralen Musterfeststellungsklagen wegen unerlaubter Preiserhöhungen führt. Auch ExtraEnergie, deren einseitige Preiserhöhungen das Oberlandesgericht Düsseldorf als rechtswidrig bewertete, steht auf der Ausschlussliste (Az. I-20 U 318/22). Anders als zum Teil bei anderen Vergleichsportalen zeigen die Finanztip-Vergleichsrechner keine Tarife dieser Anbieter an.

Um Verbraucher auch vor späteren Preiserhöhungen bestmöglich zu schützen, prüft Finanztip jeden Monat stichprobenartig, ob Tarife auf dem Markt sind, die nicht kostendeckend sind. Dazu werden die angebotenen Preise mit den tatsächlich entstehenden Kosten für den Stromeinkauf auf Basis der durchschnittlichen Börsenpreise, des Transports über die Netze, des Entgelts für den Stromzähler sowie der Steuern, Umlagen und Abgaben verglichen. Tarife, die den notwendigen Mindestpreis unterbieten, werden für den langfristigen Preisvergleich aussortiert.

Finanztip rät den Verbrauchern zudem, beim Wechsel des Strom- oder Gasanbieters darauf zu achten, dass der neue Tarif mindestens eine eingeschränkte Preisgarantie enthält. Dann sind Preiserhöhungen nur möglich, wenn sich an den allgemein gültigen Umlagen, Abgaben oder Steuern etwas verändert. Der Preisbestandteil, den der Anbieter selbst bestimmt, ist aber unveränderlich. Die Preisgarantie sollte mindestens so lange gelten wie die erste Vertragslaufzeit.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.