Berlin. Handys, Tablets, Apps – für digitale Geräte und Dienste gilt bald eine Update-Pflicht. Die wichtigsten Antworten für Verbraucher.

Viel Geld für ein Smartphone oder Tablet ausgegeben – aber schon nach zwei bis drei Jahren stellt der Hersteller Updates gegen Sicherheitslücken ein. Oder Apps auf dem Gerät werden von Anbietern einfach nicht mehr aktualisiert. Beides macht die Geräte und Anwendungen zu einem gefährlichen Einfallstor für Angriffe von außen. Gegen diese mangelnde IT-Sicherheit will der Gesetzgeber nun stärker vorgehen – und die Hersteller in die Pflicht nehmen. Künftig gilt für Geräte mit digitalen Elementen eine Update-Plicht.

Das ist ein Ergebnis der Marathon-Sitzung des Bundestages in der Nacht zu Freitag (25. Juni). Dabei sind gleich mehrere Gesetze beschlossen worden, die Verbraucherrechte stärken sollen. Die verabschiedete Update-Pflicht ist eine zentrale Neuerung. Schließlich betrifft sie schon heute zig Millionen Bundesbürger, die täglich mit Smartphone und Apps Alltag und Beruf meistern, aber auch Tablets, Smartwatches oder andere digitale Geräte besitzen.

Update-Pflicht für digitale Geräte: Was fällt darunter?

Künftig müssen Hersteller den Besitzern der digitalen Hardware aktuelle Betriebssysteme sowie Apps und andere Software zur Verfügung stellen. Ziel der Bundesregierung ist dabei, die IT-Sicherheit und die Funktionsfähigkeit der Geräte möglichst lange zu gewährleisten. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die nun in deutsches Recht umgesetzt wird. Die Neuerungen sollen ab 1. Januar 2022 gelten.

Die Bandbreite der vom neuen Gesetz betroffenen digitalen Geräte ist hoch: Neben Smartphones, Tablets, smarten Uhren und Fitnesstrackern fallen etwa auch internetfähige Fernseher, Spielekonsolen oder vernetzte Haushaltsgeräte im Smart Home darunter. Neben Geräten soll sich die Update-Pflicht auch auf Apps und digitale Dienste erstrecken, die auf diesen Geräten laufen. Dazu zählen beispielsweise E-Books und Streaming-Angebote für Musik oder Videos.

Wie lange genau die Update-Pflicht gilt, ist noch nicht festgelegt.
Wie lange genau die Update-Pflicht gilt, ist noch nicht festgelegt. © dpa

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Zeitraum der Update-Pflicht noch vage gehalten

Ein wichtiger Punkt ist im neu beschlossenen Gesetzt aber noch nicht geregelt: Wie lange genau die Update-Pflicht für digitale Geräte gilt. Die Formulierung dazu ist recht schwammig. Demnach richtet sich der Zeitraum auch nach der Erwartungshaltung der Kundinnen und Kunden. Die Update-Pflicht soll für eine Spanne gelten, die Käufer „aufgrund der Art und des Zwecks“ des erworbenen Gerätes erwarten können, heißt es.

Als Kriterien für diese Erwartungshaltung können etwa blumige Werbeversprechen des Herstellers gelten. Aber auch beim Digitalgerät verwandte Materialien sowie der Kaufpreis. Die Faustregel für Kundinnen und Kunden dürfte also lauten: Je mehr ich für mein Produkt ausgegeben habe und je hochwertiger die verbauten Materialien sind, desto länger werde ich mit Updates für mein Gerät rechnen können.

Zur Orientierung: Das Bundesjustizministerium hatte in einer Kostenkalkulation angenommen, dass Updates im Durchschnitt für fünf Jahre bereitgestellt werden müssen. Zum Vergleich: Aktuelle Android-Smartphones erhalten heute je nach Hersteller meist zwei bis drei Jahre größere Funktions- und Sicherheitsupdates. Nicht in die Pflicht genommen werden Anbieter kostenloser Open-Source-Programme.

Was sagen Experten zur Update-Pflicht für Digitalgeräte?

Der Digitalverband Bitkom sieht durch das Gesetz die Verbraucherrechte „in der digitalen Welt deutlich gestärkt“, sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in einer Erklärung. Die Einführung einer Update-Pflicht gehe „in die richtige Richtung“. „Die Nutzerinnen und Nutzer erwarten zu Recht, dass ihre Produkte und Anwendungen sicher sind“, sagte Rohleder.

Die unklaren Aussagen zur Dauer der Update-Pflicht könnten allerdings Unsicherheiten bei Verkäufern und Kunden auslösen, so Rohleder. „Es ist jetzt die Aufgabe der Anbieter, Updatezeiträume anzubieten, die mit weiterhin stabilen Preisen einher gehen und diese transparent zu kommunizieren.“

Auch andere Expertinnen und Experten beurteilten die Auswirkungen als weitreichend: „Das Gesetz ist eine digitale Revolution“, sagte Kristina Schreiber, Spezialistin für IT-Recht und Digitalisierung in der Wirtschaftskanzlei Loschelder. „Mit dem neuen digitalen Vertragsrecht kommen moderne Regelungen für alle digitalen Produkte in unser Bürgerliches Gesetzbuch.“ Damit sei nun Rechtssicherheit für Anbieter und Verbraucher gegeben. Gleichzeitig seien auch die Pflichten der Anbieter digitaler Produkte klar geregelt - und nicht mehr abhängig von Einzelfallentscheidungen.

Als „wirklich revolutionär“ wertete Schreiber die Tatsache, dass das neue Recht persönliche Daten als Währung anerkenne. „Das heißt, dass es in Zukunft egal ist, ob Verbraucher mit Daten oder Geld bezahlen.“ Beide Fälle würden auch im Gesetz gleich behandelt. „Daraus erwächst natürlich eine enorme Kontrollmöglichkeit durch den Verbraucherschutz einerseits, und die Anbieter müssen jetzt reagieren.“

Kritik am Gesetz übte dagegen der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW). Es würde den „Wesenskern eines Abonnements“ aushebeln, was Umsatzverluste für Unternehmen zur Folge haben werde. Somit bestehe „weniger Spielraum“ für Investitionen und Innovationen.

Gewährleistung erweitert: Verkäufer nun länger in der Pflicht

Auch in einem weiteren Punkt werden Käufer digitaler Geräte künftig bessergestellt: Und zwar dann, wenn das gekaufte Gerät Fehler sowie Schäden hat oder nicht wie gewünscht funktioniert. Dann kommt wie bisher die Gewährleistung des Händlers ins Spiel – die Bedingungen ändern sich jedoch zugunsten des Käufers.

Verkaufen Händler digitale Geräte, müssen sie – wie bislang auch – sicherstellen, dass etwa Smartphone, Tablet und Co. zum Verkaufszeitpunkt frei von Mängeln sind. Entdeckt der Käufer nach dem Kauf einen Defekt, wird künftig in den ersten zwölf Monaten davon ausgegangen, dass dieser Mangel am Produkt schon zum Kaufzeitpunkt vorlag – und somit der Verkäufer nachbessern muss. Bisher galt diese Vermutung nur sechs Monate lang.

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(mit dpa)