Berlin. 2019 liegen viele Feiertage günstig. Auf die Idee eines langen Wochenendes kommen aber auch Kollegen. Tipps für faire Absprachen.

Die Rechnung ist verlockend: vier Urlaubstage einsetzen und dafür zehn freie Tage am Stück faulenzen. Im kommenden Jahr gibt es reichlich Gelegenheiten zum effizienten Freinehmen. In vielen Unternehmen macht sich die Belegschaft derzeit an die Jahresplanung, wann wer Urlaub nehmen möchte.

Die gute Nachricht: 2019 liegen viele an ein Datum gebundene Feiertage arbeitnehmerfreundlich in der Woche. Nur der 6. Januar, Heilige Drei Könige, fällt auf einen Sonntag. In Norddeutschland ist das allerdings egal – es ist dort kein Feiertag.

Freie Tage um 3. Oktober und 1. Mai lohnen sich besonders

Der Tag der Arbeit am 1. Mai fällt auf einen Mittwoch. Das bedeutet: Zwei Urlaubstage ergeben insgesamt fünf freie Tage. Das macht 2,5 freie Tage pro investiertem Urlaubstag, das Wochenende eingerechnet. Noch mehr lohnt sich der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober). Die Wiedervereinigung wird 2019 an einem Donnerstag gefeiert. So kann man sich mit einem Urlaubstag gleich ein verlängertes Wochenende über insgesamt vier Tage sichern.

Auch die im Kalender wandernden Tage, die nur in einigen Bundesländern gesetzliche Feiertage sind, liegen günstig: Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen können nordische Arbeitnehmer – leider – getrost vergessen, sie müssen an diesen Tagen arbeiten. Dafür sollten sich die Hamburger den neuen Feiertag, den Reformationstag am 31. Oktober, vormerken. Er fällt im kommenden Jahr auf einen Donnerstag. Schnell den Freitag als Urlaubstag genommen, schon ist ab Mittwochabend frei.

Zehn freie Tage zu Ostern

Immer gut für ein verlängertes Wochenende ist Christi Himmelfahrt (30. Mai 2019). Weil dieses bundesweite Fest stets 40 Tage nach Ostern gefeiert wird, fällt es verlässlich auf einen Donnerstag. Wer den Freitag freinimmt, sichert sich vier freie Tage am Stück. Eine verlockende Option für Männer, die nach der Bollerwagentour zu Himmelfahrt Zeit zum Erholen brauchen.

Feste Größen im Brückentage-Kalender sind Ostern und Pfingsten. Nehmen Beschäftigte die vier Tage vor Karfreitag (19. April 2019) frei, haben sie bis Ostermontag insgesamt zehn freie Tage am Stück. Auch Pfingsten bietet sich dank des freien Pfingstmontags (10. Juni 2019) an, um das ohnehin schon verlängerte Wochenende mit einigen Urlaubstagen zu verlängern.

Neun freie Tage zu Weihnachten

Besonders gut lassen sich 2019 die Weihnachtstage nutzen. Sie fallen auf einen Mittwoch und Donnerstag. Heiligabend am Dienstag ist zwar ein Arbeitstag, in vielen Firmen müssen Angestellte aber nur einen halben Urlaubstag nehmen.

Ein halber Urlaubstag ergibt dann schon einmal einen ganzen freien Tag. Im Idealfall kommen Beschäftigte rund ums Fest also mit zweieinhalb Urlaubstagen auf neun freie Tage inklusive der Wochenenden. Eine schöne Bescherung. Und wer zwei Tage mehr investiert, kommt sogar auf insgesamt zwölf freie Tage. Denn der Neujahrstag 2020 fällt auf einen Mittwoch. Eine famose Möglichkeit, um eine Brücke ins neue Jahr zu schlagen.

Urlaubsanträge: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Nun kann man das selbst fein ausklügeln für die eigenen Urlaubsanträge. Blöd nur, dass Kollegen auf die gleiche Idee kommen. Die Brückentage sind immer begehrt, es kann zu Konflikten kommen. Prinzipiell gilt: Der Arbeitgeber muss beantragten Urlaub gewähren und hat zu begründen, wenn er das nicht macht. Allerdings können nicht beliebig viele Mitarbeiter gleichzeitig wegbleiben, denn der Betrieb muss weiter reibungslos funktionieren.

„Oft gilt der Grundsatz: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, sagt Manuela Beck, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Falle: Wenn immer die gleichen Mitarbeiter besonders früh dran sind und immer die beste Urlaubszeit bekommen, schauen die anderen in die Röhre. Auf Dauer ist das keine Lösung. Um schlechter Stimmung vorzubeugen, arbeiten viele Firmen mit Urlaubsplänen: Alle Angestellten müssen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zumindest einen Teil ihrer gewünschten freien Tage vormerken und sich untereinander einigen, wer wann freihat.

Klappt es mit der Einigung nicht und viele Mitarbeiter wollen zur gleichen Zeit Urlaub nehmen, muss der Vorgesetzte eine Entscheidung treffen. Dafür gibt es einige Richtlinien. Da wäre zum Beispiel die Frage, welcher Urlaubsanspruch „sozial schutzwürdiger“ ist – diesen Ausdruck bemühen die gesetzlichen Vorgaben. „Das können Kriterien wie schulpflichtige Kinder sein“, erklärt Beck. Oder der Kindergarten hat an einem Brückentag geschlossen und die Betreuung der Kleinen kann nicht anderweitig abgesichert werden.

Gleichzeitig müsse auch Ausgewogenheit für die Mitarbeiter herrschen, erklärt die Anwältin. Wer zum Beispiel in der Vergangenheit immer Urlaub über Ostern hatte, muss sich eventuell mal hinten anstellen. Ein Tipp der Expertin: Wer bestimmte Gründe für seinen Urlaub hat, sollte diese in seinem Antrag angeben. Nur dann kann der Arbeitgeber sie bei der Entscheidung berücksichtigen.

Keine gute Idee: Reise buchen vor dem Urlaubsantrag

Lässt sich ein Streit partout nicht intern lösen und der Urlaub nicht verschieben, bleibt der Gang vor das Arbeitsgericht. Beschäftigte brauchen allerdings sehr gute Gründe, um recht zu bekommen. „Man muss das Gericht überzeugen, warum man den Urlaub dringend braucht“, sagt Beck. Das Argument, man habe bereits vor dem Antrag des Urlaubs eine Reise in dem gewünschten Zeitraum gebucht, zieht nicht. „Das ist das Risiko des Arbeitnehmers“, erklärt Beck. Bekommt er den Urlaub nicht gewährt, muss er seine Reise auf eigene Kosten stornieren.

Nun, es ist Mitte November, 2019 nicht mehr weit. Einige Brückentage lassen sich jetzt sicher noch abstauben.