Berlin. Orkanartige Stürme können hierzulande erhebliche Schäden anrichten. Wir zeigen, wann welche Versicherung nach einem Unwetter zahlt.

  • Drei Versicherungen springen nach Unwettern ein: die Wohngebäudeversicherung, die Elementarschadenversicherung und die Teilkaskoversicherung
  • Betroffene sollten sich möglichst schnell an den Versicherer wenden
  • Die Schäden sollten mit Fotos oder Videos dokumentiert werden

Vollgelaufene Keller, abgedeckte Dächer und beschädigte Autos sind oft die Bilanz schwerer Gewitter in ganz Deutschland. Und auch Stürme können erhebliche Schäden anrichten. Doch wer kommt für Unwetter-Schäden auf? Wir erklären, welche Versicherung hilft – und wer dabei leer ausgeht.

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Sturm-Schäden und Unwetter-Chaos: Diese Versicherungen sind zuständig

Im Wesentlichen springen bei Unwetterschäden drei unterschiedliche Versicherungen ein: die Wohngebäudeversicherung, die Elementarschadenversicherung und beim Auto die Teilkaskoversicherung. Dabei gelten jedoch unterschiedliche Regeln:

  • Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Haus auf. Dazu zählen abgedeckte Dächer oder umgekippte Schornsteine. Auch Folgeschäden durch einen Blitzeinschlag oder einen umgestürzten Baum werden in der Regel von dieser Versicherung abgedeckt.
  • Die Elementarschadenversicherung lässt sich einzeln oder auch oft im Paket mit der Gebäudeversicherung abschließen. Sie zahlt bei Schäden durch Hochwasser, starke Regenfälle oder aufsteigendes Grundwasser. Leer geht der Versicherte allerdings meist aus, wenn es Schäden durch einen Rückstau in der Kanalisation gibt.
  • Die Teilkaskoversicherung reguliert Unwetterschäden am Auto – wie zum Beispiel Beulen. Ist der Baum allerdings vom eigenen Grundstück aus auf das Auto gefallen, muss der Besitzer des Baumes nachweisen, dass der Baum stets gesichert und gesund war. Diese Prüfung sollten Gartenbesitzer regelmäßig dokumentieren.

Nach dem Sturm: Was tun im Schadensfall?

Betroffene sollten sich im Schadensfall schnellstmöglich an ihre Versicherung wenden. Nur so kann eine zügige Abwicklung des Falls gewährleistet werden. Außerdem sollten alle entstandenen Schäden dokumentiert werden – etwa durch Fotos oder Videos. So kann auch nach dem Sturm noch bewiesen werden, dass etwa Wasser im Keller stand oder ein Baum auf das Auto gestürzt ist.

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Beschädigte Gegenstände sollten zudem nicht entsorgt und Schäden an Gebäuden nicht beseitigt werden, bis das mit dem Versicherer abgestimmt ist. Wichtig: Dennoch gilt die Schadensminderungspflicht: Wer etwa ein Loch im Dach nicht repariert, handelt fahrlässig. Kommt es dadurch zu weiteren Schäden, zahlt die Versicherung oft nicht. (dpa/fmg)