Berlin. Wer in diesen Tagen shoppen geht, der bekommt den Eindruck, die WM 2018 in Russland wäre schon voll im Gange. Im Supermarkt, an der Tankstelle, im Duschgel-Sortiment beim Drogeriemarkt wird man mit – zum großen Teil bizarren – Fanartikeln zugeschmissen. Doch wie viel Schwarz-Rot-Gold darf man eigentlich öffentlich zeigen?
Zumindest der Klassiker des heimischen Deutschland-Supports ist in den meisten Fällen erlaubt: die Deutschland-Fahne am Fenster, am Balkon, an der Tür. Wie der Deutsche Mieterbund mitteilt, ist es auch für Mieter kein Problem, ihre Sympathie mit einer Flagge oder einem Plakat öffentlich zu bekunden.
Auch während WM 2018 müssen Fahnen sicher angebracht sein
Probleme könnte man allenfalls bekommen, wenn im Mietvertrag ein ausdrücklichen Plakat- oder Fahnenverbot ausgesprochen wurde – und dann aber auch nur, wenn man Plakate oder Fahnen mit politischem Inhalt anbringt oder sie stark polarisierende oder verhetzende Meinungsäußerungen streuen.
Wer allerdings für seine Fahne zum Beispiel eine Halterung montieren oder aus anderen Gründen in die Bausubstanz eingreifen will, muss vorab seinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Liegt diese vor, muss der Fan dennoch dafür sorgen, dass Fahnen oder Plakate fest montiert sind – also nicht herunterfallen und so Passanten verletzten oder Autos beschädigen können.
Bei der heimischen WM-Party muss ab 22 Uhr Rücksicht genommen werden
Wenn man das alles im Auge hat, darf die Nationalflagge auch aus dem Fenster herauswehen – allerdings nur in einer Größe, in der sie nicht automatisch die Fenster der Nachbarwohnung mit abdeckt.

Auch sonst müssen alle, die zu Hause die WM-Spiele verfolgen und ihre Fankultur ausleben wollen, einige Spielregeln beachten. So müssen Fans auf Nachbarn Rücksicht nehmen – und ab 22 Uhr gilt Nachtruhe auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten.
Soll die Party dann weitergehen, sollten Fans in der Wohnung, in Gaststätten oder bei einer Public-Viewing-Veranstaltung weiterfeiern. (ba/dpa)
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