Berlin. Das Unfallrisiko ist bei Zuckerkranken kaum erhöht – vorausgesetzt, Betroffene halten sich an Regeln und beugen Unterzuckerung vor.

Es ist eine hochsensible Frage, ob jemand in der Lage ist, ein Auto sicher zu fahren oder nicht. Es geht um Freiheit, Selbstbestimmtheit, zumal im Autofahrerland Deutschland. Gut zu beobachten ist das in der Diskussion um Senioren im Straßenverkehr. Und auch viele der mindestens sechs Millionen Menschen mit Diabetes sehen sich häufig der Sorge ausgesetzt, im Straßenverkehr eine Gefahr für sich und andere darzustellen. Eine Sorge, die in den meisten Fällen unbegründet ist – aber in Einzelfällen eben doch berechtigt.

Bislang jedoch gab es keine einheitlichen Richtlinien, an denen sich Ärzte und Patienten orientieren und entscheiden konnten, ob ein Diabetiker fahrtauglich ist oder nicht. Eine neue Leitlinie mit dem Titel „Diabetes und Straßenverkehr“ der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) soll das verfügbare Wissen nun zusammenfassen. 188 Seiten umfasst das Schriftwerk, das die DDG nach dreijähriger Arbeit jetzt in Berlin vorgestellt hat.

Oft wurde Diabetikern die Fahrtauglichkeit abgesprochen

„Wir betreten mit dieser Leitlinie Neuland“, sagt Professor Reinhard Holl, Diabetologe an der Universität Ulm. Zum ersten Mal werde die Krankheit in einer Leitlinie nicht nur in einen medizinischen, sondern in einen sozialen Zusammenhang gestellt. Das sei dringend notwendig gewesen, denn die Vorurteile in der Gesellschaft zu dem Thema seien groß, sagt Holl.

So sei es lange Zeit üblich gewesen, Diabetikern von vornherein die Fahrtauglichkeit abzusprechen, ohne dass es dafür notwendige wissenschaftliche Begründungen gegeben hätte. Menschen, die als Fahrer Taxi, Lkw oder Bus fuhren, durften mit der Diagnose plötzlich nicht mehr hinters Steuer. „Auch unter Ärzten ist diese Meinung nicht ungewöhnlich gewesen und kommt bis heute häufig vor“, sagt Holl, Mitautor der Leitlinie.

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    Schutz der Allgemeinheit oder Selbstentfaltung?

    In der Abwägung Schutz der Allgemeinheit versus Selbstentfaltung bewegten sich Ärzte, Fahrerlaubnisbehörden, Arbeitgeber und Patienten in der Vergangenheit allzu oft in einem rechtlichen Graubereich. „Wir führen nun zum ersten Mal den wissenschaftlichen Nachweis, dass stimmt, was eigentlich schon in den Leitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen steht, aber immer wieder infrage gestellt wird“, sagt der Rechtsanwalt und Mitautor Oliver Ebert.

    Dort steht geschrieben: Gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes können Fahrzeuge beider Gruppen sicher führen. Beide Gruppen bedeutet sowohl Pkw als auch Lkw. „Dass das bislang oft anders bewertet wird, liegt am fehlenden Vertrauen der Gesellschaft, dass ein Diabetiker seine Behandlung gewissenhaft ausführt – und dann auch keine Gefahr im Straßenverkehr darstellt“, sagt Professor Baptist Gallwitz, Sprecher der DDG und Diabetologe am Universitätsklinikum Tübingen.

    Bei guter Medikation ist das Risiko nicht höher als bei Gesunden

    Deswegen ist einer der Kernpunkte der Leitlinie: Das Unfallrisiko durch einen Diabetiker im Straßenverkehr ist, wenn überhaupt, nur minimal gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöht – vorausgesetzt, er hält sich an bestimmte Regeln. „Wir gehen bei einem Menschen mit Diabetes von einem zehn Prozent höheren Risiko aus“, sagt Holl. „Wenn ein Patient gut eingestellt ist und nachweislich keine Unterzuckerungen hatte, spricht nichts dagegen, dass er auch Auto fährt“, sagt auch Baptist Gallwitz.

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      Die Unterzuckerung ist eine typische Nebenwirkung einer Behandlung mit Insulin, die vor allem Patienten mit Diabetes des Typs 1 erhalten. Wird eine Unterzuckerung nicht bemerkt, fangen die Menschen an zu zittern, zu schwitzen. „Im schlimmsten Fall fehlt dem Gehirn der Traubenzucker als Treibstoff, und der Mensch wird wesensverändert“, beschreibt Gallwitz.

      Traubenzucker oder Gummibärchen griffbereit haben

      Normalerweise lässt sich diesem „worst Case“ jedoch vorbeugen. Wie, dazu empfiehlt die DDG-Leitlinie das sogenannte Kompensationsverhalten: So sollten Diabetiker vor Beginn einer Autofahrt ihren Blutzucker überprüfen und im Auto Traubenzucker oder andere schnell wirkende Kohlenhydrate wie Gummibärchen griffbereit haben, „und während der Fahrt ist es wichtig, Pausen zu machen. Nach zwei, spätestens nach vier Stunden“, sagt Baptist Gallwitz.

      Die Grundvoraussetzung für eine Fahrtauglichkeit ist also ein stabiler Stoffwechsel. Daraus ergeben sich dann auch Ausschlussgründe: Wer etwa gerade mit einer Insulintherapie begonnen oder das Insulinpräparat gewechselt hat, sollte sich nicht hinters Steuer setzen, bis sich der Stoffwechsel eingependelt hat. Ein weiterer Grund, der bei einem Teil der Menschen mit Diabetes gegen das Autofahren spricht, ist die sogenannte Hypoglykämie-Unawareness. Dabei merkt der Betroffene nicht, wenn sich eine Unterzuckerung anbahnt. „Das ist ein großes Problem, und dann darf derjenige auch nicht hinters Steuer“, sagt Holl.

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        Auch Schulungen können helfen

        In der Leitlinie haben die Experten auch festgehalten: Wer im letzten Jahr im Wachzustand zwei schwere Unterzuckerungen hatte, ist erst einmal nicht fahrtauglich. „Aber das Problem lässt sich oft mithilfe von Schulungen oder anderen Maßnahmen beheben“, sagt Holl. Obwohl nur ein Teil der Menschen mit Diabetes Typ 2 eine Insulintherapie erhält und die anderen mit einer Ernährungsumstellung und Tabletten behandelt werden, müssen sie bei der Frage „Auto oder nicht?“ Begleiterscheinungen wie Müdigkeit berücksichtigen.

        Alle Diabetiker können außerdem unter klassischen Begleiterkrankungen leiden, die das Autofahren schwierig oder auch unmöglich machen können – etwa Sehstörungen oder Nervenschädigungen mit Gefühlsverlust zum Beispiel in den Füßen. All diese Aspekte muss der Arzt bei der Beratung seiner Patienten berücksichtigen – kann ihnen dann aber, wenn sonst keine Hinderungsgründe vorliegen, das Fahren guten Gewissens erlauben.