Berlin. Am Wochenende sind zahlreiche Zuglinien gesperrt worden und einzelne Verbindungen ausgefallen. Doch was können Kunden bei Ausällen tun?

  • Sobald es schneit, hat die Bahn massiv Probleme
  • So auch am Wochenende, als vielerorts gar nichts mehr ging
  • Doch Kunden bekommen ihr Geld zurück

Egal, wann es im Winter anfängt zu schneien: Für die Deutsche Bahn kommt der erste Schnee immer zu früh. So auch am Wochenende, als in Deutschland zahlreiche Züge ausfielen oder stundenlang auf sich warten ließen.

Für Bahn-Kunden ist das Chaos mehr als ärgerlich. Doch es gibt wenigstens ein bisschen Trost: Denn nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2013 müssen Bahnunternehmen auch bei höherer Gewalt wie Sturm oder Schnee Ausgleichsleistungen an ihre Kunden zahlen.

Wie viel Geld bekomme ich zurück, wenn mein Zug verspätet war?

Das kommt darauf an, wie lange der Zug auf sich warten ließ. Als Grundlage wird die Zeit genommen, die der Zug bei der Ankunft verspätet war. Ab 60 Minuten Verspätung bekommt man 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten sogar die Hälfte.

Ist bereits vor der Reise klar, dass der Zug mit deutlich Verspätung am Ziel ankommen wird, können Kunden die Fahrt nicht antreten und sich den Preis erstatten lassen. Oder sie wählen eine andere, schnellere Verbindung zum Ziel.

Wie viel Geld bekomme ich bei Zeitkarten und Bahncard 100 zurück?

Viele Bahnkunden fahren am Wochenende mit Nahverkehrs-Zeitkarten wie etwa den Ländertickets. Auch hier gibt es eine Entschädigung, wenn der Zug zu spät fährt – die allerdings erst ab einer Verspätung von 60 Minuten. Für die 1. Klasse gibt es 2,25 Euro und in der 2. Klasse 1,50 Euro.

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    Für Zeitkarten im Fernverkehr gibt es etwas mehr. 5 Euro sind es hier in der 2. Klasse und 7,50 Euro in der 1. Klasse. Bei Reisen mit der Bahncard 100 sind es 10 Euro in der 2. Klasse und 15 Euro in der 1.

    Die Deutsche Bahn zahlt Beiträge erst ab einem Wert von 4 Euro aus. In Anbetracht der zahlreichen Verspätungen der Bahn kann es sich für Besitzer von Zeitkarten also lohnen, die Verspätungen auf einer Liste zu sammeln und nach Ablauf der Gültigkeit einzureichen.

    Zahlt die Bahn, wenn ich mir ein Taxi nehme?

    Wenn gar nichts mehr geht, weichen Kunden häufig auf das Taxi aus. Auch hier zahlt die Bahn maximal 80 Euro der Kosten – allerdings nur in bestimmten Situationen:

    • Wird die Ankunft der Bahn in der Zeit von 0 bis 5 Uhr in der Nacht und mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten erwartet, zahlt die Bahn das Taxi.

    • Wenn kein Zug mehr an dem Tag fährt.

    • Wenn man nicht mehr bis Mitternacht am Ziel ankommt.

    Werden meine Hotelkosten von der Bahn bezahlt?

    Wenn man am Tag seine Reise nicht mehr fortsetzen kann, bleibt nur noch der Gang ins Hotel. Auch dafür übernimmt die Bahn die Kosten – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: Kunden sollten zuerst versuchen, Kontakt mit einem Bahn-Mitarbeiter aufzunehmen.

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      Denn die Bahn übernimmt nur „angemessene“ Hotelkosten. Erst wenn kein Mitarbeiter erreicht werden kann, gilt die freie Hotelwahl. Die Bahn muss übrigens auch die An- und Abreise zum Hotel bezahlen.

      Was muss ich beim Antrag auf Entschädigung beachten?

      Bahnkunden sollten alle Tickets aufbewahren und die Verspätungen notieren. Es ist ratsam, sich gleich im Zug das Fahrgastrechte-Formular vom Schaffner aushändigen zu lassen, der darauf gegebenenfalls schon die Verspätung eintragen kann. Das Formular gibt es auch am Schalter und auf der Internetseite der Deutschen Bahn. (bekö)