Künftig erlaubt sind mehr und bessere Technik, die die Sicherheit vereinfachen und erhöhen. Auch Batterien sind als Energiequelle erlaubt.

Der Herbst bringt nicht nur goldene Oktobertage mit letzten warmen Sonnenstrahlen, sondern auch Regen, Wind und Stürme. Besonders für Radfahrer eine gefährliche Zeit, denn sie werden durch die tief stehende Sonne und die früh einsetzende Dämmerung immer schlechter gesehen, das Unfallrisiko steigt um ein Mehrfaches. Zu keiner anderen Jahreszeit ist es daher so wichtig, gut ausgerüstet zu sein und das Fahrrad in Schuss zu halten.

Wichtig ist es, die Beleuchtung an den Rädern zu kontrollieren und frühzeitig einzuschalten. Diese darf ­allerdings deutlich mehr als bisher. Dank einer am 1. Juni in Kraft getretenen Gesetzesnovelle haben sich die Anforderungen ans Fahrradlicht verändert. Die neuen Regeln ­erlauben mehr und bessere Technik, vereinfachen und erhöhen die Sicherheit. Bisher sah die Straßenverkehrszulassungsordnung vor, dass der Strom für die Beleuchtung von einem Dynamo oder aus wiederaufladbaren Akkus kommen muss. Mittlerweile sind auch Batterien als Energiequelle erlaubt. Entsprechend können somit Energiespeicher genutzt werden, die eine andere Nennspannung als sechs Volt ermöglichen.

Akkubeleuchtungen brauchen ein Prüfzeichen des KBA

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Wer abnehmbare Leuchten – ob nun von Batterien oder Akkus betrieben – verwendet, muss diese nicht mehr ständig mit sich führen. Wer mit ­seinem Rennrad eine Tour bei Tageslicht unternimmt, kann also die ­Beleuchtung zu Hause lassen. Allerdings sollte man dann den Ausflug so planen, dass man nicht ohne Licht in die Dämmerung oder Dunkelheit hineinfährt. Weiterhin allerdings muss eine Akkubeleuchtung mit einem Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes versehen sein.

Diese K-Nummer kennzeichnen eine Wellenlinie und der Großbuchstabe K. Hat eine Lampe nicht diesen Hinweis, ist ihr Einsatz im Straßenverkehr illegal. Als weitere Neuerung kann auf einen zweiten Rückstrahler verzichtet werden. Das dürfte vor allem Besitzer sportlicher oder puristischer Räder freuen. Neben der Schlussleuchte muss lediglich ein nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie Z montiert sein. Der darf auch im Rücklicht inte­griert sein, weshalb sich Räder ohne Schutzblech leichter gesetzeskonform ausrüsten lassen.

Während bei Rückstrahlern weniger erlaubt ist, sind die legalen Lichtfunktionen vielfältiger geworden. Scheinwerfer mit Tagfahr- und Fernlicht sind erlaubt. Außerdem darf im Rückstrahler ein Bremslicht integriert sein. Hersteller wie Busch + Müller bieten bereits einige Lampensysteme mit entsprechenden Zusatzfunktionen an, die für ein Sicherheitsplus sorgen dürften. Ein weiteres Novum betrifft Blinker, die jetzt an Mehrspurfahrzeugen wie Liegerädern oder bei Fahrrädern, bei denen das Handzeichen schwer erkennbar ist, eingesetzt werden dürfen. An normalen Fahrrädern bleiben weiterhin blinkende Richtungsanzeiger sowie andere blinkende Leuchten vorn und hinten verboten. Wer mit Blinklichtfunktionen für mehr Sichtbarkeit sorgen will, muss entsprechende Zusatzleuchten am Körper tragen.

Für Anhänger sind auch Reflektoren und Blinker erlaubt

Eine ebenfalls neue Regel besagt, dass am Rad zwei Scheinwerfer und zwei Rückstrahler montiert werden dürfen. Ist das Bike mehr als einen Meter breit, ist das sogar vorgeschrieben. Neu formuliert wurde zudem die Regel für die korrekte Einstellung der Scheinwerfer. Bisher besagte diese, dass der Lichtkegel nach fünf Metern nur noch halb so hoch wie am Ausgangspunkt scheinen darf. Jetzt wird hingegen verlangt, dass der Scheinwerfer so eingestellt sein muss, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.

Neu in der StVZO ist außerdem der Paragraf 67a, der die Beleuchtung von Fahrradanhängern regelt. Ab 2018 verkaufte Anhänger müssen ab einer Breite von 60 Zentimetern mit zwei weißen Front- und zwei roten Heckreflektoren sowie einer links montierten roten Schlussleuchte ausgestattet sein. Anhänger mit einer Breite von mehr als einem Meter benötigen noch eine weiße Frontleuchte. Erlaubt sind für alle Anhänger ein weiteres Rücklicht und zusätzliche Reflektoren sowie Blinker.