Berlin. Millionen Bundesbürger sorgen sich um die Abschläge beim Ruhegeld. Wir zeigen drei Beispiele, wie sich die Ansprüche erhöhen lassen.

Millionen von Deutschen versuchen, die gefürchtete „Rentenlücke“ dadurch zu schließen, dass sie zusätzlich privat für die Rente vorsorgen. Doch das ist nicht der einzige Weg, das Einkommen im Ruhestand zu verbessern. Die Alternative: mehr gesetzliche Rente.

Wer die Möglichkeit (und das Geld dazu übrig) hat, steht oft besser da, wenn er freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Seit Anfang des Jahres gilt die „Flexi-Rente“, und ab 1. Juli dürfen Arbeitnehmer schon mit 50 Jahren anfangen aufzustocken. Drei Beispiele.

Fall 1: Früher in Rente

„Ich will früher in Rente gehen – was kann ich tun, um Kürzungen zu vermeiden?“

Vorzeitig in Rente gehen – man muss es sich leisten können. Arbeitnehmer dürfen bereits ab 63 in Rente gehen, sofern sie 35 Versicherungsjahre auf dem Rentenkonto haben, und können so den Renteneintritt um bis zu vier Jahre vorziehen. Aber die gewonnene Freizeit kostet: Jeder Monat, den man früher in Ruhestand gehen will, bedeutet einen Abschlag von 0,3 Prozent der Rente. Auf vier Jahre hochgerechnet, macht das eine Rentenkürzung von 14,4 Prozent aus.

Diesen heftigen Abschlag kann man vermeiden, indem man Ausgleichszahlungen leistet. Bei einer Rente von 1000 Euro müsste ein Arbeitnehmer des Jahrgangs 1955, der die 35 Jahre als langjährig Versicherter beisammenhat und nun mit 63 in Rente gehen will, einen Abschlag von 9,9 Prozent, also etwa 100 Euro, hinnehmen.

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    Um den Abschlag vollständig auszugleichen, muss er stolze 23 760 Euro an die Rentenkasse zahlen – entsprechend der Differenz zwischen der vorzeitigen und der regulären Rente über einen Zeitraum von 20 Jahren. Dann erst übersteigt das Plus durch die erhöhte Rente das, was man als Ausgleichsbeitrag gezahlt hat.

    Allerdings ist man frei in der Wahl, um wie viel man aufstockt: Der Rahmen reicht von 84,15 Euro bis 1187,45 Euro monatlich.

    Seit Anfang des Jahres kann man auch noch als Rentnerin oder Rentner so lange Zusatzbeiträge zahlen, bis man an seine persönliche Regelaltersgrenze kommt. Bisher war bei Renteneintritt Schluss mit dem Aufstocken. Und durch die neue Flexi-Rente ist es möglich, Sonderbeiträge schon ab 50 statt wie bisher ab 55 Jahren zu zahlen.

    So lässt sich die Summe über mindestens 13 Jahre strecken. Es bleibt allerdings dabei: Freiwillige Zusatzbeiträge sind eine Wette auf die eigene Langlebigkeit.

    Die Rechnung 100 Euro monatliche Einzahlung in die Rentenkasse bringen etwa 62 Euro Jahresrente; entsprechend 5,20 Euro monatlich.

    Für 100 Euro mehr Monatsrente muss man also ca. 24 000 Euro einzahlen.

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      Fall 2: Weiterarbeiten

      „Ich will noch weiterarbeiten, auch über meine Regelaltersgrenze hinaus – was bringt mir das für meine Rente?“

      Wem sein Job auch über die Regelaltersgrenze hinaus Spaß macht, erhöht damit auch seinen Rentenanspruch für die Zeit, wenn er sich dann irgendwann wirklich in den Ruhestand verabschiedet.

      Die Rentenkasse belohnt solche „weiterlaufenden Beschäftigungen“ mit einem Zuschlag für jeden Monat, in dem man die Rente noch nicht in Anspruch nimmt: 0,5 Prozent im Monat, also 6 Prozent im Jahr. Im Beispiel mit einer Rente von 1000 Euro würde jedes Jahr der Weiterbeschäftigung allein durch die Zuschläge 60 Euro bringen.

      Seit Beginn des Jahres besteht auch die Möglichkeit, ab der Regelaltersgrenze Rente zu kassieren und dennoch weiter rentenversicherungspflichtig zu bleiben. Dann zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie bisher weiter Beiträge in die Rentenversicherung und steigern die Rente jährlich um weitere zwei Prozent.

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        Die Rechnung: Um schon nach einem Jahr auf 100 Euro mehr Monatsrente zu kommen, bräuchte man einen Monatsverdienst von 4601 Euro brutto. Der bringt ca. 1,3 Entgeltpunkte, entsprechend 40 Euro mehr an Rentenanspruch. Zusammen mit den 60 Euro Zuschlag für jedes Jahr der Weiterbeschäftigung kommt man auf 100 Euro.

        Fall 3: Selbstständig

        „Ich bin selbstständig – kann ich durch freiwillige Beiträge trotzdem eine gesetzliche Rente bekommen?“

        Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente lohnen sich auch für Selbstständige. Unter ihnen ist es gerade die Altersgruppe ab 50 Jahren, die von freiwilligen Beiträgen stärker profitiert als von der privaten Vorsorge mit der Rürup-Rente – denn Rürup rechnet sich nur bei sehr langen Laufzeiten wirklich.

        Für Beamte, Freiberufler und Selbstständige gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung derselbe Korridor wie für Pflichtversicherte: Sie können bis zum Höchstbeitrag von 1187,45 Euro monatlich die Höhe ihrer Beiträge frei bestimmen.

        Wer in der Lage ist, hohe Beiträge zu leisten, kann also auch noch kurz vor Rentenbeginn einsteigen.

        Für Selbstständige sind freiwillige Beiträge eine attraktive Alternative zu Rürup. Zwar verzichtet man auf die Rendite und die staatliche Förderung; dafür zahlt die gesetzliche Rentenversicherung den erworbenen Rentenanspruch auf Lebenszeit aus. Steuerlich absetzbar sind beide Arten der Altersvorsorge gleichermaßen.

        Die Rechnung: Eine monatliche Einzahlung von 100 Euro bringt eine Jahresrente von etwa 62 Euro beziehungsweise 5,20 Euro Monatsrente. Auch hier gilt: Für jede 100 Euro mehr Monatsrente sind demnach 24 000 Euro fällig. Mit der maximal möglichen Einmalzahlung von 71 247 Euro (Höchstbetrag für fünf Jahre: 1187,45 Euro mal 60) sichert man sich eine Zusatzrente von insgesamt etwa 300 Euro.