Pläne zur Einführung des Bestellerprinzips haben ein Klima für Reformen geschaffen, denn Änderungen beim Vergütungssystem sind notwendig. Längst fordern Branchenvertreter in Hamburg Änderungen.

Mietpreisbremse, Bestellerprinzip – schon diese beiden Schlagworte zeigen, dass sich die Immobilienbranche derzeit im Umbruch befindet. Die Zielrichtung von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist klar: Die Situation von Mietern in angespannten Wohnungsmärkten soll verbessert werden.

Weil in der hitzigen Debatte um das Für und Wider des neuen Vergütungssystems vieles andere auch infrage gestellt wird, versuchen einige in der Immobilienbranche, dieses Klima für Reformen zu nutzen, um weiter reichende Maßnahmen zu fordern.

Björn Dahler, Geschäftsführer von Dahler & Company, beispielsweise hält das Bestellerprinzip zwar grundsätzlich für gut, in einer Diskussionsrunde machte er aber unlängst deutlich, dass er eigentlich ein ganz anderes Modell präferiert: die hälftige Teilung der Courtage – und zwar nicht nur auf dem Vermietungsmarkt, sondern auch auf dem Käufermarkt, also zwischen Käufer und Verkäufer. „In vielen Teilen der Republik funktioniert dies bereits bestens“, sagt der Immobilienkaufmann, der mit seiner Frau Kirsten mittlerweile gut 250 Mitarbeiter weit über Hamburgs Grenzen hinaus beschäftigt. Ohne Zweifel sei eine Änderung beim Vergütungssystem notwendig, so der Makler. „Das jetzige wird offenkundig von der breiten Masse als ungerecht empfunden.“ Dieser Tatsache müsse sich der Immobilienverband Deutschland IVD stellen und Lösungen finden.

Auch in anderer Hinsicht will Dahler den Verband in die Pflicht nehmen: Er soll sich für mehr Offenheit auf dem Immobilienmarkt einsetzen. „In Deutschland machen alle die Schotten dicht – und der Verbraucher ist der Leidtragende“, beklagt der Hamburger. Im nordamerikanischen System werde dies besser gehandhabt: „Dort gibt es eine Listung aller Objekte auf einem Portal, das Maklern zugänglich ist.“ Wer einen Interessenten habe, suche dort nach passenden Objekten, der Kunde müsse also nur mit einem Makler seiner Wahl sprechen. „Wenn ich in Deutschland ein Haus suche, muss ich mich bei zahlreichen Maklern melden, die die jeweiligen Objekte betreuen.“ Der IVD könne dies ändern, indem er Mitgliedern verbindlich in seinen Statuten vorgebe, die ihnen an die Hand gegebenen Objekte in ein solches Portal zu stellen.

Der IVD zeigt sich auf Nachfrage diesen Vorschlägen gegenüber offen, verweist dann aber in Bezug auf das offene Listing System in den USA auf die Immobilienportale, „die seit Jahren hierzulande professionell bei der Vermittlung helfen. Sie sorgen für ein ausreichendes Maß an Transparenz“, sagt Bundesgeschäftsführerin Sun Jensch. Außerdem gebe es intern Datenbänke, auf die Makler Zugriff hätten, um sogenannte Gemeinschaftsgeschäfte zu tätigen. Den Vorschlag, die Courtage jeweils hälftig von Anbietern und Suchenden zahlen zu lassen, kann Jensch zwar nachvollziehen, der Plan lasse sich aber schon aus rechtlichen Gründen nicht umsetzen. „Im Wohnungsvermittlungsgesetz geht es darum, den Schutz des Mieters auszubauen. An diese Stelle kann der Vermieter schlichtweg nicht in die Pflicht genommen werden, da es sich dann um den Eingriff in das Eigentumsrecht handeln würde. Das wirft sofort die Frage nach der Verfassungswidrigkeit auf.“

In Berlin wird um Details in der Gesetzesnovelle gestritten

Kein Handlungsbedarf also? Doch, aber der Verband versuche derzeit, der Politik klar zu machen, dass der jetzige Gesetzentwurf kein „echtes Bestellerprinzip“ vorsehe. So sei geplant, dass Wohnungsvermittler nur dann eine Courtage vom Wohnungssuchenden verlangen dürften, wenn jene vorab schriftlich einen Suchauftrag erteilt hätten und der Makler „ausschließlich“ wegen dieses Suchauftrags vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag einholt, eine Wohnung anzubieten. „Das Wort ,ausschließlich‘ muss aus der Passage gestrichen werden, sonst zahlt immer der Vermieter die Courtage.“ Warum? „Weil die Wohnung zu dem Zeitpunkt dem Makler nicht schon vom Vermieter an die Hand gegeben worden sein darf, und das ist völlig praxisfremd“, sagt Jensch.

Außerdem, so Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD, widerspreche dies dem Wohnraumvermittlungsgesetz. „Der Makler muss danach einen Auftrag vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten haben, um Wohnraum zu vermitteln – wir als IVD schreiben dies auch in unseren Standesregeln vor.“ Ansonsten sei es dem IVD wichtig, dass endlich ein Fachkundenachweis eingeführt werde, bevor jemand mit Immobilien handeln dürfe. Für Henning Evers, Gründer des Immobilienportals www.ohne-makler.net, ist indes klar: Allein aus wahltaktischen Gründen nimmt sich die Politik jetzt des Themas Bezahlbares Wohnen und Mieter an. „Wie sonst lässt sich erklären, dass das Bestellerprinzip nicht auch auf den Verkauf von Immobilien ausgeweitet wird? Es gibt hierzulande keine politische Lobby für Immobilienkäufer.“