Oft haben Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten, und Selbstnutzer nicht den für eine Vollmachtserteilung für anstehende Entscheidungen notwendigen Kontakt zueinander. Der Verband Wohnen im Eigentum rät ihnen, Mittel zu suchen, um den Kontakt aufzunehmen. So kann zum Beispiel eine Liste angelegt werden, in der alle Eigentümer namentlich erwähnt werden und die beim Verwalter eingesehen werden kann. Ob dieser sie auf Wunsch auch – gegen Kostenerstattung – zuschicken muss, ist rechtlich nicht ganz sicher. Aber wenn ein Verwalter diesen kleinen Service ohne triftigen Grund verweigert, sollte vielleicht über seine Ablösung nachgedacht werden.