Verwandtschaftsgrad Allg. Freibetrag (Euro)
Steuerklasse I -
Ehegatten, eingetragener Lebenspartner500 000
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Kinder verstorbener Kinder400 000
Andere Enkel und Stiefenkel200 000
Urenkel100 000
Eltern, Groß- und Urgroßeltern 1)100 000
Steuerklasse II -
Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten, getrennte eingetragene Lebenspartner20 000
Steuerklasse III -
Onkel, Tanten, Lebensgefährten, Nachbarn, Freunde und andere20 000

1) Nur bei Erbschaften. Bei Schenkungen wird Steuerklasse II angewendet.

Quelle: Bundesfinanzministerium