Frauen und Männer zahlen ab 21. Dezember einheitliche Versicherungstarife. So hat es der Europäische Gerichtshof entschieden. In ihrer Beitragsberechnung stellt für Versicherer bislang das Geschlecht einen Faktor dar, der sich maßgeblich auf die Höhe der Prämien auswirkt.

Frauen zahlen bisher für private Rentenversicherungen ohne Todesfallschutz viel höhere Beiträge als Männer, weil sie statistisch erwiesen länger leben und damit viel teurer für Versicherungen sind. In seinem Urteil nannte der Europäische Gerichtshof diese Praxis "diskriminierend". Dass Männer und Frauen gleich viel zahlen sollen, gilt für alle Versicherungen, egal, ob bei der private Renten-, Risikolebensversicherung oder Kfz-Versicherung. Die sogenannten Unisex-Tarife kommen jedoch nur bei neuen Verträgen zur Anwendung, laufende Verträge bleiben davon unberührt.

Neukunden sollten die Policen vor Vertragsabschluss genau prüfen. Die Neuregelung wird nach Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu veränderten Beitragssätzen führen. Die Prämien für eine Risikolebensversicherung und die Beiträge zur Kfz-Versicherung steigen für Frauen, so die Verbraucherschützer. Männer müssen unter anderem beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung und bei einer privaten Pflegeversicherung tiefer in die Tasche greifen. Die Gleichstellung der Tarife gilt vorerst nur für private, freiwillige Versicherungen und Rentenmodelle. Bei der betrieblichen Altersvorsorge bleibt zunächst alles beim Alten.