Große Warmwasserbehälter in Wohnhäusern oder Hotels müssen kontrolliert werden. Legionellen können Lungenentzündung auslösen.

Düsseldorf. Großanlagen zur Warmwasseraufbereitung müssen jetzt einmal im Jahr auf die Belastung mit Legionellen kontrolliert werden. Das legt die neue Bundes-Trinkwasserverordnung fest, die an diesem Dienstag in Kraft tritt. Warmwasserbehälter mit mindestens 400 Liter Inhalt müssen regelmäßig überprüft werden, wie das NRW-Umweltministerium am Montag mitteilte. Betroffen sind unter anderem Hotels, Krankenhäuser, Altenheime und große Wohnanlagen. Wird der Grenzwert überschritten, muss das Gesundheitsamt informiert und die Anlage gereinigt werden. Legionellen sind Bakterien, die eine Lungenentzündung auslösen können.

„Jährlich erkranken in Deutschland schätzungsweise über 30 000 Menschen an einer durch Legionellen verursachten Lungenentzündung,

2000 Menschen sterben daran“, sagte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) laut Mitteilung. Die verpflichtende Untersuchung auf Legionellen im Trinkwasser sei deshalb „eine notwendige und sinnvolle Vorsorgemaßnahme“. Die Infektionsgefahr durch Legionellen besteht durch das Einatmen kleinster Tröpfchen, sogenannter Aerosolen, in Duschen oder anderen Einrichtungen, in denen es zur Vernebelung des Wassers kommt.

+++Neue Trinkwasserverordnung+++

+++Starke Keimbelastung in öffentlichen Gebäuden+++

In selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern mit kleineren Anlagen zur Warmwasseraufbereitung muss das Trinkwasser nicht auf Legionellen untersucht werden. Ebenso ausgenommen sind Häuser mit dezentralen Warmwasseranlagen wie Durchlauferhitzern, sagte Remmel.