Eine Scheidung hinterlässt viele Wunden. Manche kann es auch in den finanziellen Ruin treiben. Es muss auch über das Vermögen entschieden werden.

In Deutschland wird jede dritte Ehe geschieden. Dabei kann eine Scheidung manche einst Verliebten auch schon mal in den finanziellen Ruin treiben. "Sobald ich mich vor Gericht um irgendwas streiten muss, wird es schwierig, weil es auch teuer ist", sagt Sybille Schultebraucks, Beraterin bei Frauen-Finanzen in Erkrath (Nordrhein-Westfalen). Auf die ehemaligen Partner kommen bei einer Trennung der Zugewinnausgleich, der Unterhaltsanspruch, der Versorgungsausgleich sowie die eigentlichen Kosten der Scheidung zu.

Trennt sich ein Ehepaar, geht es zunächst einmal um das Vermögen. Haben die Partner notariell nicht etwas anderes vereinbart, leben sie per Gesetz in einer Zugewinngemeinschaft. "Die Zugewinngemeinschaft führt nicht dazu, dass die Eheleute nur noch gemeinsames Vermögen haben", erklärt Martin Wahlers, Fachanwalt für Familienrecht und Ratgeberautor. Das bedeutet, jeder Partner behält sein vor und während der Ehe erworbenes Vermögen. Zudem haftet jeder für seine Schulden.

Wenn sich die Eheleute aber scheiden lassen, wird eine Bilanz gezogen. "Wer in der Ehe mehr Plus gemacht hat als der Partner, muss einen Teil seines Gewinns abgeben", sagt Wahlers. Das ist per Gesetz die Hälfte der Differenz zwischen Anfangsvermögen bei der Eheschließung und Endvermögen bei der Scheidung.

Damit Frauen bei einem Streit wissen, um wie viel Geld es überhaupt geht, empfiehlt ihnen die Finanzberaterin Schultebraucks, sich über das vorhandene Vermögen und den Verdienst des Mannes zu informieren. Besitzt der Mann etwa eine eigene Firma, sollten sie sich außerdem erklären lassen, welche Vermögenswerte in dem Unternehmen stecken.

Problematisch kann es beim Hausrat werden. In der Regel steht im Kaufvertrag, wem etwa der Fernseher gehört. "Doch wenn beispielsweise die Frau den Kaufvertrag unterzeichnet hat, den Fernseher aber vom Geld des Mannes bezahlt hat, wird es schwierig", sagt Wahlers. Hier müssen dann unter Umständen andere Indizien den Ausschlag dafür geben, wem das Gerät gehört. Wurde damit ein Vorgängerfernseher ersetzt, den vielleicht der Mann in die Ehe einbrachte, kann das neue Gerät ihm zugesprochen werden.

Bei einem Haus ergibt sich aus dem Grundbuch, wem es gehört. Der Besitzer muss seinem Partner nur dann die Hälfte des Grundstückswertes auszahlen, wenn das Haus zu 100 Prozent in der Ehe gekauft worden ist und sonst weder bei Eheschließung noch bei Ende der Ehe Schulden oder Vermögen da waren. Alternativ zur gesetzlichen Zugewinngemeinschaft können sich Eheleute auch vertraglich für eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft entscheiden. Bei einer Gütertrennung behält jeder Partner sein Vermögen und muss einen Zugewinn auch nicht ausgleichen. Bei der Gütergemeinschaft wird das bisherige Alleinvermögen mit dem des Partners zusammengelegt. Falls die Partner dann nichts anderes vereinbaren, wird dieses Gesamtvermögen bei einer Scheidung halbiert.

Auch können Unterhaltszahlungen auf die ehemaligen Partner zukommen. In erster Linie geht es dabei um Geld für gemeinsame Kinder. Der eine Partner erfüllt seine Unterhaltspflicht meist durch die Betreuung, wenn das Kind bei ihm lebt. Der andere Partner zahlt einen nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegten Betrag.

Daneben hat jeder Ehepartner nach der Scheidung generell für seinen Unterhalt selbst aufzukommen. Wenn aber ein Partner nach der Scheidung nicht über das gleiche Vermögen verfügt wie während der Ehe, hat er eventuell noch Anspruch auf eine Unterhaltszahlung für sich selbst.

Dabei gelten jedoch bestimmte Ausnahmen. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht einem ehemaligen Partner nur dann Unterhalt zu, wenn er wegen der Betreuung eines Kindes bis drei Jahren nicht arbeiten kann. Auch wenn der frühere Partner schwer erkrankt ist, etwa Krebs hat, hat er Anspruch auf Unterhalt.

Beim Unterhalt ist es übrigens nicht mehr wichtig, wer für das Scheitern der Ehe verantwortlich ist. Früher bekam die Frau nur dann Unterhalt zugesprochen, wenn der Mann Schuld hatte. "Heute hat ein Partner nur dann seinen Anspruch auf Unterhalt teilweise oder sogar ganz verwirkt, wenn er aus einer intakten Beziehung ausgebrochen ist", erklärt Wahlers. Problematisch ist hierbei jedoch in der Regel die Definition einer intakten Beziehung.

Finanzberaterin Schultebraucks rät Frauen daher zu einem Ehevertrag. Darin sollten sie eine Ausgleichszahlung oder Unterhaltszahlung vereinbaren. Schließlich verzichten heutzutage meist immer noch Frauen für Kinder auf ihre Karriere.