Seit 1. September können schwerbehinderte Menschen den Nahverkehr deutschlandweit kostenlos nutzen. Viele Bahnhöfe weiterhin nicht barrierefrei.

Berlin. Bisher galt: Schwerbehinderte können innerhalb eines 50-Km-Radius um ihren Wohnsitz den Nahverkehr kostenlos nutzen. Diese Begrenzung ist seit dem 1. September nichtig und Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können nun deutschlandweit kostenlos mit dem Nahverkehr fahren. Diese Vereinbarung trafen die Deutsche Bahn AG und das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Damit die Neuregelung für möglichst viele Menschen mit Behinderungen zu einem echten Mobilitätsgewinn wird, müssen allerdings noch einige Anstrengungen für einen barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr bewältigt werden. Nicht an allen Bahnhöfen ist die Barrierefreiheit und damit der Zugang zum Regionalverkehr gleichermaßen gewährt.

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