Das häusliche Arbeitszimmer muss ein separater Raum sein, abgetrennt mit einer Tür zu privaten Räumen. Eine Ecke im Wohn- oder Schlafzimmer wird nicht anerkannt. Ebenso wenig ein Durchgangszimmer. Maximal zehn Prozent des Raumes dürfen privat genutzt werden. Ein Gästebett oder ein Kleiderschrank im Arbeitszimmer weisen auf private Nutzung hin und gefährden die Anerkennung.