Erbschaftssteuer muss nicht nur auf Immobilien, Wertpapiere und Bargeld gezahlt werden. Auch für die Leistungen aus Lebensversicherungen wird sie fällig. Die Steuerbelastung lässt sich aber oft reduzieren oder gar völlig vermeiden, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Keine Erbschaftssteuer fällt zum Beispiel an, wenn die begünstigte Person auch Versicherungsnehmer des Vertrages ist.