Rauchpausen während der Arbeitszeit sollen laut Unternehmensverbänden verboten werden. Aber ist das rechtlich überhaupt erlaubt?

In immer mehr Gebäuden wird das Rauchen verboten, auch auf Bahnsteigen und Flughäfen ist der Glimmstängel schon lange nicht mehr erlaubt. Die Eu-Kommission will laut Bild-Zeitung den Nichtraucherschutz verschärfen. Dies würde auch ein absolutes Rauchverbot während der Arbeitszeit bedeuten. Dies hat auch wirtschaftliche Gründe. Die Uni Hamburg hat untersucht, dass die Raucherpausen die Wirtschaft rund 28 Mio. Euro im Jahr kosten.

Bisher gilt: Grundsätzlich darf der Arbeitgeber das Rauchen im Büro untersagen. Gleichzeitig darf er das Recht seiner Beschäftigten auf freie Persönlichkeitsentwicklung nicht verletzen. Ob im Raucherraum oder draußen: Ein kleines Plätzchen zum Rauchen muss irgendwo auf dem Betriebsgelände gewährt sein. Ein Recht auf einen gesonderten Raucherraum gibt es allerdings nicht. Wenn also keiner vorhanden ist und es regnet, muss der Raucher im Zweifel auch im Nassen qualmen.

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Auf der anderen Seite haben Beschäftigte ebenso das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Das Quarzen der Anderen darf also niemanden beinträchtigen. Denn der Arbeitsgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und ihrer Gesundheit.

Rechtlich gesehen, können Raucher nicht auf Raucherpausen bestehen. Denn anders als beim Gang zur Toilette oder zur Kaffeeküche, gibt es kein Recht auf Pausen fürs Rauchen. Meistens wird es einfach geduldet. Wer trotz ausdrücklichem Verbot raucht, riskiert, dass dies als Arbeitszeitsbetrug aufgefasst werden kann.

Eine weitere Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetztes lehnt der Arbeitsgeberverband BDA ab. Es sei eine Entscheidung der Unternehmen, wie die Raucher-Regelungen im eigenen Haus behandelt würden.