Eine Reiserücktrittskostenversicherung muss unter Umständen auch dann zahlen, wenn ein Rückenschmerz-Patient wegen eines Bandscheibenvorfalls storniert. Maßgeblich für den Versicherungsfall sei die entsprechende Diagnose - und die stellt der Arzt erst nach der Buchung. Viele Versicherer übernehmen Stornokosten nur dann, wenn die Erkrankung eines Versicherten unerwartet kommt. Ein Bandscheibenvorfall ist nicht absehbar, weshalb die Versicherung für den Schaden eintreten muss.