Neben einem Zinssatz von einem Prozent monatlich ist im Pfandleihhaus eine Gebühr für die Schätzung, Lagerung und Versicherung der Pfandgegenstände fällig. Nach der gesetzlich festgeschriebenen Gebührenordnung fallen bei einer Pfandsumme von 100 Euro 2,50 Euro Gebühren an. Bei 200 Euro sind es 4,50 Euro und bei 300 Euro werden 6,50 Euro fällig. Möchte ein Kunde sein Pfand im Wert von 300 Euro nach drei Monaten auslösen, muss er dafür inklusive Zinsen 328,50 Euro zahlen. Die Zinsen und Gebühren für Beträge über 300 Euro sind nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, sondern können mit dem Leihhaus frei verhandelt werden. Ein Fallbeispiel: 370 Euro sollen Herr und Frau Müller zum Beispiel für ihr goldenes Armband bekommen. Das bedeutet eine monatliche Belastung von 3,70 Euro an Zinsen und 18,50 Euro für Gebühren. Insgesamt müssen also 22,20 Euro zusätzlich gezahlt werden, wenn sie nach einem Monat das Armband wieder abholen. Rechnet man die Kosten auf fünf Monate hoch, die die beiden im Pfandleihhaus zum Zurückzahlen Zeit hätten, müssten sie zu den 370 Euro noch 111 Euro für Gebühren und Zinsen aufbringen.