Die Kreditgewährung gegen Faustpfand gilt als die älteste Form des Kreditgeschäfts. Bereits im 8. Jahrhundert v. Chr. sollen in Babylon Pfandkreditgeschäfte abgewickelt worden sein. Ein gewerbliches Pfandkreditwesen existierte in Griechenland und im Rom der Antike. Im Mittelalter war das Pfandleihgeschäft auch in Deutschland eine sehr wichtige Form des Kredits. Die Blüte gewerblicher wie öffentlicher Pfandkreditunternehmen endete mit dem Dreißigjährigen Krieg. Erst danach setzt die Entwicklung ein, auf die das heutige Pfandkreditwesen zurückzuführen ist. Mit der Eröffnung eigener Leihhäuser wollten die Franziskanermönche dem im Mittelalter weit verbreiteten Wucher entgegenwirken. In Deutschland entstanden öffentliche Leihhäuser überwiegend im 17. und 18. Jahrhundert (Hamburg 1650, Berlin 1692, München 1754).