Der Bundestag hat das bisherige Gesetz reformiert. Aber was bedeutet die Reform für die Bundesbürger? Wichtige Anworten im Überblick.

Berlin. Alle Bürger über 16 Jahre sollen künftig alle zwei Jahre von den Krankenkassen befragt werden, ob sie zur Organspende bereit sind. Eine Pflicht sich zu entscheiden, soll es nicht geben. Darüber sind sich alle Parteien einig. Am Freitag hat der Bundestag eine Reform des Transplantationsgesetzes verabschiedet.

Wie groß ist der Bedarf an Organspenden?

Auf den Wartelisten für ein Spenderorgan stehen rund 12.000 Patienten. Rund 1.000 von ihnen sterben jedes Jahr, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten.

Wie bekommt man einen Organspendeausweis?

Ein Ausweis ist erhältlich bei Krankenkassen, vielen Arztpraxen und Apotheken, aber auch beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 9040400. Jugendliche können ab dem 16. Lebensjahr ihre Bereitschaft auf einem Organspendeausweis erklären.

Kann man im Organspendeausweis bestimmte Organe von einer Spende ausschließen?

Ja. Man kann der Organspende generell zustimmen, einzelne Organe ausschließen oder nur bestimmte Organe zur Verfügung stellen, die Organspende generell ablehnen oder die Entscheidung auf eine Person seines Vertrauens übertragen.

Wie viele Organe werden jährlich gespendet?

2011 ging die Zahl der Spender deutlich zurück, und zwar von 1.296 im Jahr zuvor auf 1.200. Das bedeutete ein Minus von 7,4 Prozent. Die Zahl der gespendeten Organe sank von 4.205 auf 3.917. Konnte 2010 noch 4.326 Menschen mit einer Transplantation geholfen werden, so waren es 2011 nur noch 4.054. Die Zahl der Organspender pro eine Million Einwohner sank von 15,9 im Jahr 2010 auf 14,7 im Jahr 2011.

Welche Organe können gespendet werden?

Niere, Leber, Herz, Lunge, Pankreas und Dünndarm können von einem verstorbenen Spender übertragen werden. Außerdem lassen sich Gewebe wie Hornhaut oder Knochen verpflanzen. Ein einzelner Organspender kann bis zu sieben schwer kranken Menschen helfen. Neben der Spende nach dem Tod ist es möglich, eine Niere oder einen Teil der Leber bereits zu Lebzeiten zu spenden. Lebendspenden sind aber nur unter nahen Verwandten und einander persönlich eng verbundenen Personen zulässig.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Organspende?

Damit Organe nach dem Tod entnommen werden können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine ausdrückliche Zustimmung des Spenders oder der Angehörigen vorliegen und der Hirntod muss eindeutig festgestellt worden sein.

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Wie gelangt das Organ vom Spender zum Empfänger?

Eine Organentnahme nach dem Tod ist in jedem der mehr als 1.300 Krankenhäuser mit Intensivstation durchführbar. Die Krankenhäuser sollen verpflichtet werden, einen Transplantationsbeauftragten zu ernennen. Er informiert dann die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Sie vermittelt unabhängige Fachärzte, die die Hirntoddiagnostik durchführen. Zudem veranlasst der Koordinator Untersuchungen der Organe auf Erkrankungen und Infektionen. Die Untersuchungsergebnisse zu Spender, Blutgruppe und Gewebemerkmalen leitet der Koordinator an die europäische Organvermittlungsstelle Eurotransplant weiter, die mit Hilfe der Daten der Patienten auf der Warteliste die passenden Empfänger ermittelt und die zuständigen Transplantationszentren informiert. Die Zentren, von denen es rund 50 in Deutschland gibt, verständigen den Empfänger und führen die Transplantation durch.

Was soll sich durch die Reform der Organspende ändern?

Der Bundestag möchte alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen verpflichten, ihre Mitglieder über 16 Jahre regelmäßig zu fragen, ob sie zu einer Organspende bereit wären. Allerdings soll niemand verpflichtet werden zu antworten. Eine Antwort kann auf einem Organspendeausweis oder auf der geplanten elektronischen Gesundheitskarte hinterlegt werden. Damit soll eine Änderung der Entscheidung jederzeit dokumentiert werden können.