Eigene Verkehrsregeln für Radfahrer: Bis zu 100 Euro fürs Rotlicht überfahren, mehr Toleranz für Alkohol am Lenker. Punkte in Flensburg möglich.

Bremen. Ob am Muttertag oder Vatertag: Millionen Bundesbürger treten jetzt wieder fleißig in die Pedale. Nur mit der Straßenverkehrsordnung nehmen es viele Ausflügler nicht immer so genau. So mancher Radfahrer kennt nicht einmal die gängigsten Regeln, geschweige denn den Bußgeldkatalog für Verkehrssünden am Lenker. Vom Überfahren einer roten Ampel bis zum Handy am Ohr: So mancher Verstoß auf dem Drahtesel kann richtig teuer werden und schlimmstenfalls Punkte in Flensburg einbringen. Dafür gibt’s mehr Toleranz für Geisterfahrer und leicht beschwipste „Pedalritter“. Nach einem feuchtfröhlichen Biergartenbesuch, Wald- oder Grillfest ist nicht gleich der Führerschein weg. Hier sind die wichtigsten Regeln:

Müssen Radfahrer immer auf den Radweg?

Nein. Im Gegenteil: Radler gehören grundsätzlich auf die Straße, wie Roland Huhn, Rechtsreferent des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs ADFC betont. Den Radweg müssen sie nur dann nutzen, wenn er durch ein Schild mit weißem Radler auf blauem Grund gekennzeichnet ist. Auf den Asphalt gemalte Fahrradzeichen haben keine rechtliche Bedeutung. „Viele fühlen sich auf Radwegen sicherer, aber die Unfallzahlen sprechen eine andere Sprache“, sagt Huhn. Auf der Straße werden Radler viel besser von Autofahrern gesehen, speziell beim Rechtsabbiegen an Einmündungen. Wer durch Fußgängerzonen oder über Gehwege flitzt, riskiert mindestens zehn Euro Bußgeld.

Ist „Geisterfahren“ erlaubt?

Auch für Radler gilt das Rechtsfahrgebot. Einen Radweg auf der linken Seite dürfen sie nur dann nutzen, wenn es ausdrücklich durch ein Schild erlaubt ist. Wer in Gegenrichtung fährt und erwischt wird, muss 15 Euro Strafe zahlen. Außerdem lebe er gefährlich, warnt Fachmann Huhn. Passiert ein Unfall, müsse der Geisterfahrer meist einen Teil des Schadens tragen.

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Was ist mit Einbahnstraßen?

Immer mehr Kommunen geben Einbahnstraßen für Radler frei. Unter dem roten Verbotsschild für Autos hängt dann meist das Symbol „Radfahrer frei“. In Bremen seien beispielsweise schon 90 Prozent der Einbahnstraßen für Radler geöffnet, in anderen Kommunen deutlich weniger, berichtet Huhn. Grundsätzlich habe sich das Fahren gegen den Strom der Autofahrer als erstaunlich sicher erwiesen. Aber: Wer gegen den Strom radelt, muss rechts fahren und die Vorfahrt achten. Ist die Einbahnstraße nicht offiziell freigegeben, wird ein Bußgeld von zehn Euro fällig.

Wie viel Ablenkung ist erlaubt?

Paradoxe Welt: Mit dem Handy am Ohr ist das Radfahren strikt verboten, aber das Musikhören per Ohrstöpsel ist grundsätzlich erlaubt. Einzige Einschränkung: Wer sich auf seinem Drahtesel berieseln lässt, darf die Musik nicht so laut aufdrehen, dass er Warnsignale um sich herum nicht mehr wahrnimmt. Radfahrer, die mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung am Lenker erwischt werden, müssen 25 Euro zahlen.

Wann wird es richtig teuer?

Bußgelder ab 40 Euro sind nicht mehr auf die leichte Schulter zu nehmen. Ab dieser Summe bekommen Radfahrer einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei eingetragen, auch wenn sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Vorsicht ist deshalb vor allem an roten Ampeln geboten, wie Huhn warnt. Wer mit seinem Rad noch schnell über das Rotlicht flitzt und erwischt wird, muss 45 Euro zahlen. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, werden sogar 100 Euro fällig. Noch viel teurer wird es am Bahnübergang: Wer trotz geschlossener (Halb-)Schranke über die Gleise radelt, muss mit 350 Euro Strafe rechnen.

Wie steht’s mit Alkohol am Lenker?

Wer angeheitert auf dem Rad erwischt wird, ist nicht gleich den Führerschein los. Die Promillegrenze für Radler liegt grundsätzlich höher als für Autofahrer: Ab 1,6 Promille Alkohol im Blut gelten aber auch „Pedalritter“ als absolut fahruntauglich. Wird jemand mit einem solchen Alkoholpegel auf dem Rad erwischt, kann ihm die Polizei den Führerschein allerdings nicht auf der Stelle einkassieren. Weil Radfahren im betrunkenen Zustand eine Straftat ist, werde jedoch häufig eine medizinische psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, warnt ADFC-Fachmann Huhn. Ganz anders kann es bei Unfällen aussehen. Dann müssen angeheiterte Radfahrer unter Umständen schon bei 0,3 Promille Bußgeld zahlen.