Hamburg. In der Ausgabe vom 30. April 2010 hatten wir berichtet, dass Radfahrer generell verpflichtet seien, einen Radweg zu benutzen. Das ist so nicht korrekt. Eine Radwegbenutzungspflicht gilt nur für diejenigen Radwege, die durch ein blaues Schild mit einem Fahrradsymbol gekennzeichnet sind. Fehlt dieses Schild, darf auch bei vorhandenen Radwegen die Fahrbahn benutzt werden. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hin.