Mindestens einmal im Jahr sollten gesetzlich Versicherte zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt gehen. Neben der Prophylaxe hilft der regelmäßige Kontrolltermin auch beim Geldsparen. Der Grund dafür ist das Bonusheft, das es seit 1989 gibt. Einmal im Jahr muss es vom Zahnarzt abgestempelt werden, damit man später beim Zahnersatz einen höheren Kassenzuschuss erhält. Nach einer Umfrage der DEVK haben 39 Prozent der Deutschen kein Bonusheft. Noch größer ist der Anteil bei den unter 30-Jährigen.

Normalerweise zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 50 Prozent des Rechnungsbetrages, der für die Regelversorgung eines Zahnbefundes festgelegt ist. Wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von zehn Jahren belegt werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse nochmals erhöht. Damit lässt sich der Zuschuss der Kasse insgesamt auf bis zu 65 Prozent der Regelleistung steigern. "Finanztest" rechnet vor, dass sich bei der Überkronung von drei Zähnen so 113 Euro am Eigenanteil sparen lassen, wenn das Bonusheft regelmäßig geführt wurde. Auch bei vielen privaten Zahnzusatzversicherungen profitieren die Patienten von der regelmäßigen Vorsorge. Sie erhalten dann eine höhere Erstattung für ihren Zahnersatz, berichtet "Finanztest". Je nach Tarif kommt es dabei auf die letzten drei, fünf oder zehn Jahre vor der Behandlung an.

Wer den jährlichen Kontrollbesuch nur einmal versäumt, verliert den Bonus komplett und muss wieder von vorn anfangen. Wurde die Vorlage des Heftes nur vergessen, kann der Zahnarzt den fehlenden Stempel nachtragen.