Berlin. Die eigene Verwandtschaft einfach aussuchen? Zumindest rechtlich will Justizminister Buschmann die Wahlverwandschaft möglich machen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Familienrecht ändern und ein neues gesetzliches Modell für Lebensgemeinschaften schaffen. „Es geht um die Möglichkeit, jenseits der Ehe rechtlich abgesichert Verantwortung füreinander zu übernehmen“, sagte der FDP-Politiker dieser Redaktion. „Ein solches Modell kann zum Beispiel eine Lösung sein für Menschen, die im Alter ihren Partner verloren haben oder schon lange allein sind und sich fragen, ob sie den Alltag noch ohne Hilfe schaffen.“


Wenn sich etwa eine 80-Jährige und eine 70-Jährige für eine Wohngemeinschaft zusammentun wollten, um so lange wie möglich selbstständig leben zu können, dann gebe es viele rechtliche Probleme. Das fange beim Mietrecht an und gehe bis zu Auskunftsrechten beim Arzt. „Hier wollen wir Abhilfe schaffen“, so Buschmann. „Eine solche Wahlverwandtschaft wollen wir auf eine rechtlich abgesicherte Basis stellen.“

Reform das Familienrechts: "Vielen machen wir das Leben einfacher"


Mit einer solchen „Verantwortungsgemeinschaft“ für Menschen, die keine Liebesbeziehung verbindet, nehme man niemandem etwas weg, „aber vielen machen wir das Leben etwas einfacher“, betonte der Justizminister.

Als weiteres Beispiel für eine Verantwortungsgemeinschaft nannte Buschmann zwei Alleinerziehende, die sich gegenseitig unterstützen, die Kinder abwechselnd betreuen und sich im Alltag helfen wollten. (gau/jule)