Der frühere EnBW-Chef Utz Claassen soll versucht haben, mit Fußball-WM-Tickets insgesamt sieben Politiker zu bestechen. Das Landgericht Karlsruhe hatte Claassen im November 2007 freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Revision eingelegt.

Der frühere EnBW-Chef Utz Claassen ist vom Vorwurf der Korruption wegen der sogenannten WM-Ticketaffäre endgültig freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision der Staatsanwaltschaft heute ab. Damit ist der Freispruch des Landgerichts Karlsruhe vom November 2007 rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte den früheren Vorstandsvorsitzenden des Energiekonzerns der Vorteilsgewährung bezichtigt, weil er mit seiner Weihnachtspost 2005 Einladungen für Spiele der Fußball-WM 2006 an sieben Politiker - darunter Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) - verschickt hatte. EnBW war offizieller Sponsor der Weltmeisterschaft.

Im Revisionsprozess hatte die Bundesanwaltschaft den Freispruch Claassens unterstützt. Zwar attestierte Staatsanwalt Ralph Heine dem Urteil des Landgerichts einen "fehlerhaften rechtlichen Maßstab". In einer "Gesamtwürdigung" sei der damalige Freispruch des Ex- Managers des Energiekonzerns aus Mangel an Beweisen jedoch nicht zu beanstanden, sagte er. Bei der Ticketaktion habe es sich um einen Sonderfall gehandelt.