Der Senat reagierte damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hatte bestimmt, dass die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin teilweise verfassungswidrig sind und in Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum ab sofort wieder geraucht werden darf.

Hamburg. In Hamburger Eckkneipen darf wieder geraucht werden. Der Senat reagierte heute auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin in Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum verfassungswidrig sind. Allerdings dürfen dort keine Speisen angeboten werden und Personen unter 18 Jahren muss der Zutritt verwehrt werden. Zudem muss die Kneipe am Eingang als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein. ab sofort wieder geraucht werden darf - sofern Jugendliche keinen Zutritt haben. "Selbstverständlich werden diese Regelungen auch in Hamburg Beachtung finden", sagte Gesundheitssenator Dietrich Wersich (CDU). Die entsprechenden Handlungsanweisungen an die Bezirke würden umgehend angepasst. Hamburgs Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA begrüßte das Urteil. Hauptgeschäftsführer Gregor Maihöfer sagte: "Wir freuen uns über diesen Erfolg."

Das Karlsruher Gericht hatte den Beschwerden zweier Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreibers aus Heilbronn stattgegeben. Wenn wie in Baden-Württemberg und Berlin größere Gaststätten abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch Ausnahmeregelungen für kleine Eckkneipen geschaffen werden, entschied das Gericht. Da durch die gegenwärtigen Regeln die "getränkegeprägte" Kleingastronomie durch teils existenzbedrohende Umsatzrückgänge wirtschaftlich besonders stark belaste, seien die Verbote unverhältnismäßig und verletzten die Berufsfreiheit der Beschwerdeführer. Beide Länder müssen nun bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen. Das Gericht wies darauf hin, dass ein Rauchverbot in allen Lokalen mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

"Der Schutz der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens ist wichtig und notwendig", betonte Wersich. Dies werde durch das Urteil bestätigt, wonach der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut ist. Der Senator kündigte an, das Urteil genau zu prüfen, "um zu sehen, inwieweit Änderungen im Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz notwendig sind". Dabei wolle er sich auch mit anderen Bundesländern abstimmen. Letztendlich müsse jedoch die Bürgerschaft über Änderungen entscheiden. Das Hamburger Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern gilt seit Januar und sieht auch die nun gekippte Raucher-Ausnahmeregelung für größere Lokale mit mehreren Räumen vor.

"Grundsätzlich ist das sicher ein Sieg, weil das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung deutlich gemacht hat, dass es bei dem Thema auch eine wirtschaftspolitische Komponente gibt", sagte DEHOGA-Geschäftsführer Maihöfer. Natürlich gelte es den Jugend- und Gesundheitsschutz zu beachten, aber es gebe auch das wirtschaftliche Existenzrecht von kleinen Kneipen und Diskotheken. Bundesweit hätten Eckkneipen bis zu 80 Prozent Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Auch in Hamburg sei dies deutlich zu spüren. "Wir gehen davon aus, dass rund 100 Kneipen bereits zugemacht haben." Diese Gefahr bestehe nun nicht mehr: "Das drohende Berufsverbot für Kleingastronome ist damit vom Tisch." Maihöfer sagte: "Ich glaube das ist eine weise Entscheidung."