Ohne Führerschein, dafür aber mit 1,68 Promille Alkohol im Blut, soll die Ex-Topmodel-Kandidatin nach einem Disco-Besuch nach Hause gefahren sein. Die 21-Jährige hatte gegen den Strafbefehl von 1800 Euro Einspruch eingelegt.

Nürnberg. Freispruch für Gina-Lisa Lohfink: Die ehemalige Kandidatin der ProSieben-Show "Germany's Next Topmodel" muss nach einem Urteil des Amtsgerichts Nürnberg einen Strafbefehl für Fahren unter Alkoholeinfluss nicht bezahlen. Die Richterin Andra Lindner sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass die blonde 21-Jährige (Standardspruch "Zack die Bohne") im Oktober 2007 mit 1,68 Promille Alkohol und ohne Führerschein gefahren wäre. Gina-Lisa hatte gegen den Strafbefehl von 1800 Euro Einspruch eingelegt.

Eine Polizeistreife hatte Gina-Lisa im Oktober vergangenen Jahres in Nürnberg nach einem Disco-Besuch ohne Führerschein und angetrunken auf dem Beifahrersitz eines Mietwagens auf einem Parkplatz erwischt. Ihre 17-jährige Mitfahrerin hatte zunächst ausgesagt, Gina-Lisa habe am Steuer gesessen und sei vor der Kontrolle schnell auf den Beifahrersitz gewechselt.

Vor Gericht erzählte die 17-Jährige - wie auch Gina-Lisa - eine andere Version. Eine Zufallsbekannte aus einer Diskothek habe sie zu dem Parkplatz gefahren und sei dann verschwunden. Die 17-Jährige behauptete, sie sei von der Polizei zu ihrer ersten, belastenden Aussage gedrängt worden.

Die Richterin sah in Anbetracht der widersprüchlichen Aussagen keine Möglichkeit, zu klären, wer am Steuer saß. So habe es Gina-Lisa sein können, aber auch die 17-Jährige oder doch die ominöse dritte Person, erklärte sie.

Gina-Lisa war vor der Urteilsverkündung nach den Plädoyers in Tränen ausgebrochen. "Wer mich kennt, der weiß, dass ich die Wahrheit sage", beteuerte sie. Wäre sie schuldig, so hätte sie den Strafbefehl bezahlt und sich "den psychischen Stress des Prozesses nicht angetan", sagte die 21-Jährige. Zudem wäre sie jetzt lieber bei ihrem Opa, der im Sterben liege, als im Gerichtssaal.

Staatsanwalt Alfred Huber war dagegen von der Schuld der 21-Jährigen überzeugt und hatte 100 Tagessätze gefordert, insgesamt 25 000 Euro. Er warf Gina-Lisa zudem vor, sie habe in Kauf genommen, dass ihre Freundin eine Falschaussage mache. Er hatte die 17-Jährige nach ihrer Aussage vorläufig festnehmen lassen, sie kam kurz darauf wieder frei. Nach dem Urteil verließ er den Gerichtssaal sichtlich verärgert. Die Staatsanwaltschaft prüft noch, ob sie Berufung einlegt.

Verwirrung gab es auch über die finanziellen Verhältnisse von Gina-Lisa. Hatte sie zu Beginn des Prozesses noch ausgesagt, dass sie mittellos sei, gab sie später ein Nettoeinkommen von 2500 Euro an. Für ihre Teilnahme an der Topmodel-Show habe sie zudem ein einmaliges Honorar von 2500 Euro erhalten. Der Staatsanwalt sah auch dies anders: Da Gina-Lisa in den Medien sehr präsent sei und der Prozess ihren Marktwert sogar steigere, setzte er für seine Strafforderung ein Nettoeinkommen von 7500 Euro an.