Der frühere Innenminister hatte sich partout geweigert, über seine Nebeneinkünfte volle Auskunft zu geben – jetzt erhielt er die Quittung.

Berlin. Der SPD-Bundestagsabgeordnete und frühere Innenminister Otto Schily soll wegen fehlender Angaben über seine Nebentätigkeiten ein Ordnungsgeld von rund 22 000 Euro bezahlen. Das habe das Bundestags-Präsidium einvernehmlich entschieden, teilte die Bundestagspressestelle heute in Berlin mit. Aus Sicht des Präsidiums sei Schily auch nach erneuter Fristsetzung nicht seiner Pflicht zur Offenlegung von Tätigkeiten neben dem Mandat gemäß den Verhaltensregeln des Bundestages nachgekommen. Mit dem Ordnungsgeld bleibt das Präsidium damit unter der Hälfte der möglichen Obergrenze.

In seiner Sitzung am 20. Februar 2008 hatte das oberste Gremium des Parlaments bereits festgestellt, dass Schily seine Pflichten laut den Verhaltensregeln verletzt hat. Schily hatte den Angaben zufolge anwaltliche Mandate, die er seit dem 1. Januar 2006 wahrgenommen hat und die mit anzeigepflichtigen Beträgen vergütet wurden, nicht angezeigt.

Schily hatte bereits angekündigt, im Falle einer Bestrafung das Bundesverwaltungsgericht anzurufen. Er habe Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) seine Tätigkeit als Anwalt in sieben Fällen mitgeteilt und auch die entsprechenden Einkommensstufen angegeben. Zu weitergehenden Informationen über die jeweilige Vergütung sei er mit Rücksicht auf die anwaltliche Verschwiegenheit nicht verpflichtet.