Gastwirte befürchten hohe Umsatzeinbußen vor allem in Eckkneipen mit nur einem Raum und wollen Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Berlin. In acht weiteren Bundesländern gilt seit Neujahr ein umfassendes Rauchverbot in Kneipen und Restaurants. Damit ist das Rauchen jetzt in Gaststätten von insgesamt elf Bundesländern untersagt. Die noch fehlenden fünf Länder wollen bis zum Sommer Verbote erlassen. Allerdings erlauben Ausnahmeregelungen außer im besonders strengen Bayern den Tabakgenuss in abgetrennten Räumen oder Festzelten. Auch aus französischen Bistros und Brasserien sind Zigaretten seit Mitternacht verbannt.

Häufig wurde das neue Verbot bei Silvesterfeiern ab Mitternacht jedoch noch nicht umgesetzt. Beim Silvesterball im voll besetzten Kieler Schloss gingen Gäste und Personal mit der Regelung pragmatisch an. "Heute passiert gar nichts", sagte Restaurantchef Torsten Schulze am Montagabend. "Sie können nicht um 12 Uhr den Leuten das Rauchen verbieten." Bei einer der größten Silvesterveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern rauchten die Gäste im Rostocker Hotel "Neptun" ebenfalls nach Mitternacht weiter.

Frankreichs Raucher durften in den Gaststätten bis zum Morgen weiterqualmen. Gesundheitsministerin Roselyne Bachelot hatte "Toleranz" bis spätestens diesen Mittwoch angekündigt.

Die neu hinzukommenden Bundesländer sind Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Nordrhein-Westfalens Nichtraucherschutzgesetz gilt zunächst nur für öffentliche Gebäude. In Niedersachsen und Baden-Württemberg ist Rauchen in Gaststätten seit dem 1. August nur noch in Nebenräumen erlaubt, in Hessen gilt das Verbot seit dem 1. Oktober.

Gastwirte befürchten hohe Umsatzeinbußen vor allem in Eckkneipen mit nur einem Raum und wollen Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Der FDP-Bundestagsabgeordneten Detlef Parr sagte der "Frankfurter Rundschau" Deutschland rutsche "immer mehr in eine Verbotsrepublik ab".

Bei Verstößen gegen die neuen Landesgesetze drohen Bußgelder, allerdings gelten zum Teil Übergangsfristen. So muss in Berlin erst nach einer Übergangsfrist von einem halben Jahr gezahlt werden. Gäste können dann mit bis zu 100 Euro, Wirte mit bis zu 1000 Euro zur Kasse gebeten werden.

In vielen Ländern Europas gibt es bereits gesetzliche Rauchverbote in öffentlichen Räumen und in der Gastronomie. In Ländern wie Irland, Italien und Spanien gibt es längst zwingende Rauchverbote für Kneipen und Speiserestaurants. In Belgien ist seit 2007 eine entsprechende Regelung in Kraft.

Aus Protest gegen das Rauchverbot in einer Gaststätte auf der Nordseeinsel Wangerooge (Niedersachsen) schlug ein Mann am Sonntag mit einer Bierflasche auf einen Wirt ein. Das 52 Jahre alte Opfer wurde dabei am Kopf verletzt und musste in ärztliche Behandlung, teilte die Polizei am Montag mit. Gegen den 20 Jahre alten Schläger wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.