Er will Passagiermaschinen, die für den Terror missbraucht werden, abschießen. Nach dem Gesetz darf das der Verteidigungsminister zwar nicht, aber seine Alarmrotten sind kampfbereitet.

Leipzig. Das Bundesverteidigungsministerium hat, nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung", schon jetzt dafür gesorgt, dass es bei einem Befehl zum Abschuss einer von Terroristen entführten Zivilmaschine im Fall eines übergesetzlichen Notstands bei den zuständigen "Alarmrotten" nicht zur Befehlsverweigerung kommt. Als Piloten für die im norddeutschen Wittmund und im süddeutschen Neuburg stationierten Alarmrotten zur Luftraumüberwachung kämen nur solche Offiziere zum Einsatz, "die im Fall eines übergesetzlichen Notstandes zur hundertprozentigen Befehlsausübung bereit sind", versicherte ein deutscher Offizier aus einer der für Deutschland zuständigen Nato-Luftverteidigungseinsatzzentralen gegenüber der Zeitung. Die auf den beiden Flugplätzen stationierten Alarmrotten sind rund um die Uhr in Bereitschaft und im Alarmfall spätestens nach 15 Minuten in der Luft. Eine "Befehlsverweigerung" sei in diesem Sinne auf Grund der Vorabsprachen deshalb "nicht vorstellbar", stellte der Offizier klar.

Zugleich wurde darauf verwiesen, dass der Bundesverteidigungsminister im absoluten Krisenfall sich am früher angekündigten Verhalten seines SPD-Amtsvorgängers, Peter Struck, orientieren würde. Dies habe der Minister in Gesprächen mit der Luftfahrt-Generalität zum Ausdruck gebracht. Danach würde auch der amtierende Verteidigungsminister bei einem eventuellen Abschussbefehl nach Abschluss der Operation seinen Rücktritt erklären, sollte bis zu diesem Zeitpunkt noch keine gesetzliche Regelung für solche Situationen in Kraft sein. Entsprechend hatte sich Struck in seiner Zeit als Verteidigungsminister geäußert. Jung wolle darüber aber, anders als Struck, "nicht vorab öffentlich reden", hieß es aus Bundeswehrkreisen.