Brigitte Zypries will zwei Gesetzeslücken im Strafrecht schließen. Sowohl die Vorbereitung als auch die Anleitung zu einer Gewalttat sollen künftig strafbar sein.

Berlin. Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zwei Gesetzeslücken im Strafrecht schließen. Sowohl die Vorbereitung als auch die Anleitung zu einer Gewalttat sollen künftig strafbar sein, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag in Berlin. Der Aufenthalt in einem sogenannten Terrorcamp allein soll aber auch künftig nicht bestraft werden.

Zypries legte Eckpunkte für zwei neue Straftatbestände vor, um "Vorbereitungshandlungen im Vorfeld von terroristischen Gewalttaten gezielter strafrechtlich erfassen zu können". Zum einen soll es im Staatsschutzstrafrecht einen neuen Paragrafen (89a StGB) geben, wonach die Vorbereitung einer Gewalttat mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden soll.

Damit erfasst werden soll die Ausbildung mit dem festen Vorsatz, eine terroristische Gewalttat zu begehen. Auch wer sich künftig Waffen oder bestimmte Stoffe wie Viren, Gifte, radioaktive Stoffe, Sprengstoffe und Zünder oder Grundstoffe zum Bombenbau verschafft, fällt unter diese Bestimmung. Erfasst werden sollen auch die Finanziers von Terroranschlägen.

Darüber hinaus soll in Zukunft das Verbreiten oder das Anpreisen von terroristischen "Anleitungen" - zum Beispiel im Internet - erfasst und mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Hier soll es aber Ausnahmen geben, beispielsweise Anleitungen in Chemiebaukästen oder Lehrbüchern. Sie wolle nicht "alle Chemielehrer dieser Republik und Physikprofessoren" bestrafen, sagte die Ministerin. Straffrei ausgehen sollen auch Teenager, die sich aus dem Internet Informationen runterladen, "wie bastele ich eine Bombe mit Alufolie und Abflussreiniger".

Zypries erwartet vom Bundesinnenministerium Begleitregelungen unter anderem zum Aufenthaltsrecht. So soll ein Ausländer ausgewiesen oder an der Wiedereinreise gehindert werden können, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass er Terroranschläge vorbereitet. Ihren eigenen Referentenentwurf mit den neuen Anti-Terror-Gesetzen hat die Ministerin fertig.

Die SPD-Politikerin betonte, auch in Zukunft solle beispielsweise der Aufenthalt in einem "Terrorcamp" in Pakistan nicht strafbar sein. Es müsse den Verdächtigen schon eine Motivation zur Straftat nachgewiesen werden. Dies sei "im Einzelfall nicht ganz einfach", räumte die Ministerin ein.