Das Gericht erkannte den 45-jährigen Mediziner wegen fahrlässiger Körperverletzung für schuldig. Der Arzt hatte die Urteilsverkündung zuvor mit einem neun Stunden langen Schlusswort verhindert.

Hamburg. Das Hamburger Landgericht hat einen Schönheitschirurgen wegen ärztlicher Kunstfehler und Betrugs am Dienstag zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Richter hielten ihn der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig, weil er zwei Patienten bei kosmetischen Eingriffen falsch behandelt hatte. Zudem habe er aufgerissene Finanzlöcher immer mit neuen gestopft und daher in zehn Fällen Mietkosten oder Rechnungen für Praxisbedarf nicht bezahlt. Der 45-jährige Mediziner hatte sich immer als Opfer falscher Anschuldigungen dargestellt. "Sie sind nicht das Opfer, sie sind der Täter", sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsbegründung.

Schon Ende April muss sich der Schönheitschirurg wegen Körperverletzung mit Todesfolge erneut vor Gericht verantworten. Er soll laut Anklage im Dezember 2005 durch Unachtsamkeit den Tod einer jungen Patientin nach einer Nasenoperation verschuldet haben. Im Sommer vergangenen Jahres hatte das Landgericht den Arzt bereits wegen Betrugs in 16 Fällen zu Bewährungsstrafen verurteilt. Diese könnten auf Revision der Staatsanwaltschaft hin möglicherweise noch zu Haftstrafen umgewandelt werden. "Sie werden eine erhebliche Zeit in Strafhaft verbringen", sagte die Richterin mit Blick auf die zu erwartende Gesamtstrafe.

Der im Juni vergangenen Jahres begonnene Prozess war nur schleppend vorangekommen. Immer wieder hatte der Arzt angegeben, wegen zahlreicher Krankheiten verhandlungsunfähig zu sein. Daraufhin hatte das Gericht für jeden Verhandlungstag einen Notarzt in den Gerichtssaal bestellt. In der vergangenen Woche hatte der Angeklagte die Urteilsverkündung mit einem neun Stunden langen Schlusswort verhindert. "Wenn es den Tatbestand des Zeitdiebstahls gäbe, hätten sie ihn verwirklicht", warf die Richterin dem Mediziner vor. Er habe mit allen Mitteln versucht, den Prozess zu verzögern.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag des Staatsanwalts, der dreieinhalb Jahre Haft für den Arzt gefordert hatte. Der Verteidiger hatte auf einen Freispruch plädiert.