Hamburg. Hintergrund ist Überwachungssoftware. Verfasser von Bekennerbrief nennen G-20-Randale auf Elbchaussee eine “super Aktion“.

Unbekannte haben die Fassade eines Bürogebäudes am Hans-Henny-Jahnn-Weg auf der Uhlenhorst mit Steinen beworfen und beschädigt. Der Anschlag richtete sich offenbar gegen eine dort ansässige Softwarefirma, die Überwachungssysteme anbietet. Eine anonyme linksextreme Gruppierung bekannte sich bei der Internetplattform „Indymedia“ zu der Tat.

Die in dem Gebäude ansässige Firma rühme sich damit, "wichtige Informations- und Suchsysteme" wie "INPOL, Schengener Informationssystem (SIS), Ausländerzentralregister und zentrale Verkehrsinformationssysteme" in ihren Systemen integriert zu haben, so die Verfasser des Bekennerschreibens. Die Software der Firma "soll u.a. den Austausch von biometrischen Daten, Fingerabdrücken und Unterschriften zwischen internationalen Datenbanken unterstützen und beschleunigen. (...) Die Abschottung Europas, die Repression gegen Genoss*innen sowie die Verknüpfung von Datenbanken als Grundlage umfangreicher Überwachung sehen wir als Bedrohung an", heißt es weiter.

Staatsschutz hat Ermittlungen übernommen

Die linksextreme Gruppierung stellt außerdem einen Bezug zum Einsatz von Gesichtserkennungssoftware durch die Hamburger Polizei zur Fahndung nach Randalierern des G-20-Gipfels in Hamburg im Jahr 2017 her. Zudem sei in dem Gebäude eine weitere Firma ansässig, die in Berlin die Gentrifizierung von Wohnvierteln vorantreibe.

Die Verfasser des Bekennerbriefs sprachen zudem fünf Angeklagten ihre Solidarität aus, die derzeit wegen der schweren Randale an der Elbchaussee vor Gericht stehen. Die dortigen Krawalle, bei denen unter anderem Autos von Anwohnern zerstört wurden, bezeichnen die Verfasser als "super Aktion".

Polizei sucht nach Zeugen

Der Staatsschutz hat nach dem Anschlag auf das Bürogebäude die Ermittlungen übernommen. Die geworfenen Steine hätten keinen Schaden im Inneren des Gebäudes angerichtet, hieß es. Die Polizei sucht nun nach Zeugen, die in der Nacht von Donnerstag auf Freitag zwischen 18 und 6.30 Uhr verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Angaben zu den Tätern machen können.