Normen In Deutschland besteht seit dem 1. April 1993 eine Kindersitzpflicht in Kraftfahrzeugen. Das gilt für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 1,50 Meter sind. Der Kindersitz muss in Europa zugelassen sein. Aktuelle Gültigkeit haben die Normen ECE R 44.03, ECE R 44.04 und die UN R129.

Unfallopfer 1992 starben in Deutschland bei Unfällenlaut Statistischem Bundesamt 154 Kinder unter zwölf Jahren im Auto, 2017 waren es 14. Verletzt wurden 8690, 1043 davon schwer.

Forschung Die erste Studie zum Fehlgebrauchvon Kindersitzen stammt von 1997. Im Vergleich zur aktuellen Erhebung sank die Fehlerquote von 63 auf 48 Prozent.