Frankfurt/Main.

Der als „Kannibale von Rotenburg“ bekannt gewordene Armin Meiwes kommt auch nach Verbüßung von 15 Jahren Haft nicht frei. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Meiwes wurde 2006 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und Störung der Totenruhe verurteilt. Im November 2017 war bekannt geworden, dass Meiwes einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt hatte.