Anders als die Erstaufnahmeeinrichtungen sind die sogenannten Folgeunterkünfte nur so weit mit Internetzugang ausgestattet, dass die jeweilige hausinterne Verwaltung damit arbeiten kann. Diese Netzanbindungen können aber, unter anderem aufgrund des Datenvolumens, nicht auch noch für die Versorgung der Bewohner mit WLAN mit genutzt werden. Wie die Antworten auf zwei schriftliche Kleine Anfragen der Linken zeigen, dienten für die jetzt anstehende „Verkabelung“ vier Unterkünfte als Pilotobjekte. Insgesamt soll 2019 die Installierung von WLAN für rund 85 Einrichtungen umgesetzt werden, kleinere Einrichtungen mit einer Laufzeit von unter vier Jahren werden aber nicht berücksichtigt.