Hamburg. Patienten sollen zu „25, 50 oder 75 Prozent“ arbeitsunfähig sein. Minister: „Stufenweise“ zurück in den Job

    Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Dietrich Munz, hat vorgeschlagen, die Krankschreibung von Arbeitnehmern flexibler zu handhaben. „Kranke Arbeitnehmer sollten auch nur teilweise arbeitsunfähig geschrieben werden können, also auch zu 25, 50 oder 75 Prozent“, sagte Munz dem Abendblatt.

    Eine Teilkrankschreibung werde der Realität besser gerecht, erläuterte Munz. Menschen seien „häufig nicht entweder uneingeschränkt gesund oder vollständig arbeitsunfähig“. Gerade bei psychischen Erkrankungen sei es häufig hilfreich, dass Patienten „nicht vollständig oder zu lang aus dem Arbeitsprozess ausscheiden.

    Anlass für die Forderung ist ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). In dem Entwurf für das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“, das demnächst im Bundestag beraten wird, sollen Ärzte verpflichtet werden, ab einer Krankschreibung von sechs Wochen „die Option einer stufenweisen Wiedereingliederung regelmäßig zu prüfen“. Die Teilnahme an dieser Maßnahme soll für die Arbeitnehmer freiwillig sein.

    „Wenn der Bundesgesundheitsminister darüber nachdenkt, immer prüfen zu lassen, ob nicht ein schrittweiser Wiedereinstieg in das Arbeitsleben nach einer Reha möglich ist, dann kann man auch beim Krankschreiben flexibler entscheiden“, sagte Munz.

    Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, stimmte dem Vorschlag der Psychotherapeuten zu. „Die Debatte einer flexiblen Krankschreibung ist begrüßenswert und kann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber positive Auswirkungen haben“, sagte sie dem Abendblatt und schlug vor: „Ein Modellprojekt wäre geeignet, eine solche Form der Krankschreibung zu testen und zu erproben.“

    Seite 3 Krankgeschrieben zu 50 Prozent