Aber wehe, wenn sie schräg sind ... Die Stadt München lädt Straßenmusiker zum Vorspielen aufs Amt vor

    Wer mit verstimmtem Instrument schräge Töne erzeugt und das in einer Fußgängerzone, kann sich in unserem liebenswerten Land auf die Kunstfreiheit berufen. Doch für Straßenmusiker endet die dort, wo Kommunen die „gesetzlich als Sondernutzung anzusehende Handlung regeln“, lehrt uns ein juristischer Ratgeber. Übersetzt heißt das: Städte basteln mit Fantasie an bürokratischen Hürden, um alle, die mit Rhythmen betteln wollen, abzuschrecken.

    Hamburg verlangt gedämpfte Phonwerte und duldet nur „leise Instrumente“, keine Trommeln, keine Trompeten, keinen Dudelsack, keine Verstärker. In Frankfurt messen Amtsbedienstete sogar die Lautstärke, bis 60 Dezibel sind okay, das ist der Lärm, den ein Rasenmäher in zehn Metern Entfernung macht. In Dresden müssen Musiker alle 30 Minuten weiterziehen.

    München aber ist die einzige deutsche Metropole, in der nur spielen darf, wer beim Chef der Stadtinformation erfolgreich vorgespielt hat. Der ist zwar kein Musiker, versichert aber, „schiefe Töne“ raushören zu können. Wer das Casting schafft, bekommt für zehn Euro einen rosa Erlaubnisschein. Es werden aber nur zehn am Tag ausgegeben, fünf vormittags, fünf nachmittags. Die Folge: Wer am Marienplatz oder am Stachus spielen darf, erfreut mehr, als er nervt.

    Eine völlig andere Variante von Straßenmusik ertönt auf einer Landstraße kurz vor dem niederländischen Dorf Jelsum. Wer die dort vorgeschriebenen 60 km/h einhält, lässt beim Fahren über die Spezialrillen im Asphalt die ersten Takte der friesischen Hymne erklingen. Das war mal als Gag der Provinz Friesland gedacht. Eine geplagte Anwohnerin nennt das allerdings „seelische Folter“.