Hamburg. Hamburger Rechtsanwalt will Drogenszene aus Schanzenpark vertreiben. Polizei warnt vor „Privatstreife“

    Mit Muskelmännern gegen Dealer – im Kampf gegen die Drogenkriminalität im Schanzenpark greift der Altonaer CDU-Bezirkspolitiker und Rechtsanwalt Christian Abel zu drastischen Mitteln. Eine von ihm geleitete Gruppe mit bis zu „32 durchtrainierten Freiwilligen“, darunter Kickboxer, Karate- und Judosportler, soll in dem Park patrouillieren und nach dem „Jedermannsrecht“ vorläufige Festnahmen tätigen, wenn sie Dealer auf frischer Tat erwischt.

    Paragraf 127 der Strafprozessordnung gestattet es jedem Bürger, Verdächtige zur Identitätsfeststellung festzuhalten, wenn er eine strafbare Handlung beobachtet hat. Eine erste Aktion sei für kommende Woche geplant, so Abel. Der Schanzenpark gilt als Hochburg des Marihuana-Handels.

    Bei Ankündigung der Festnahme stehe es zu erwarten, dass die Dealer die Flucht ergreifen, sagte Abel. „Dann gibt es eine klassische Verfolgungsjagd, so wie es das Jedermannsrecht vorsieht.“ Auf solche Situationen seien die Freiwilligen vorbereitet. „Sie wissen, was sie zu tun haben, und können auch auf einen Messerangriff angemessen reagieren.“ Auch drei Hunde könnten eingesetzt werden. Abels Gruppe gehören 30 Männer und zwei Frauen an, fast alle haben einen Migrationshintergrund. Bei Festnahmen werde sofort die Polizei verständigt. Ziel der Kon­trollgänge sei es, die Szene durch starke Präsenz dauerhaft aus dem Park zu vertreiben. „Eigentlich wäre dies Aufgabe der Polizei. Doch die Taskforce Drogen führt hier nur vereinzelt Schwerpunkteinsätze durch, das bringt wenig bis nichts“, sagte Abel.

    Die Polizei sprach von „deutlichen Erfolgen“ bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität. „Wir begegnen der Situation im Schanzenpark seit geraumer Zeit täglich mit einem erheblichen Kräfteansatz“, sagt Polizeisprecher Timo Zill. „Gedankenspielen einer ,privaten Streife‘ treten wir klar entgegen: Im öffentlichen Raum ist die Polizei die alleinige Institution, die Recht und Gesetz durchsetzen kann.“

    Der Hamburger Rechtsexperte Ulf-Diehl Dreßler bezweifelt, dass derartige Kontrollgänge durch das Jedermannsrecht gedeckt sind. Dieses wende sich an den einzelnen Bürger, nicht an organisierte Gruppen. Spätestens wenn Abels Team Hunde als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Gesetzes mitführe, greife Paragraf 127 des Strafgesetzbuchs – Bildung bewaffneter Gruppen. Dreßler: „Bürgerwehren gefährden den Rechtsstaat und unterminieren das staatliche Gewaltmonopol.“

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