Hamburg.

    Es ist ein moralischer Sieg für die Mitarbeiter der von der Schließung bedrohten katholischen Schulen: Das Kirchliche Arbeitsgericht Hamburg hat gestern entschieden, dass das Erzbistum in dem laufenden Prozess einen Fehler gemacht und gegen das Beteiligungsrecht der Mitarbeitervertretungen verstoßen hat. Weil diese nicht mitberaten durften, hatten sie geklagt. Die Schulschließungen verhindert das Urteil aber nicht.

    Seite 12 Was das Gericht monierte