Bonn.

    Es ist ein pflanzliches Arzneimittel – aber es kann gefährlich sein: Nach einem Todesfall muss der Pharmakonzern Bayer auf dem Beipackzettel für sein rezeptfreies Magenmittel Iberogast vor sehr seltenen, aber schweren Leberschäden warnen. Das gab das Bundesinstitut für Arzneimittel bekannt. Im Hinweis heißt es: „Iberogast darf von Schwangeren und Stillenden nicht eingenommen werden. Iberogast darf nicht eingenommen werden, wenn Sie an Lebererkrankungen leiden oder in der Vorgeschichte litten.“ Im Juli war ein Todesfall nach Leberversagen bekannt geworden. Verursacht werden die Schäden vom Schöllkraut, das in Iberogast enthalten ist.