Hamburg/Berlin. Neue Regeln etwa bei Modernisierungskosten. Grünen und Mieterverein gehen sie nicht weit genug

    Die Bundesregierung will die Mieterrechte stärken. Gestern verabschiedete das Kabinett dazu einen Gesetzentwurf, den der Bundestag nun beraten wird. Nach dem Willen von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) soll das Gesetz Anfang 2019 in Kraft treten.

    Dabei geht es um die Mietpreisbremse. Bereits 2015 hatte die damalige schwarz-rote Koalition den Bundesländern erlaubt, die Steigerung in besonders angespannten Wohnlagen zu begrenzen. Demnach darf die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Hamburg setzte dieses Instrument sofort um. Die wichtigste Neuerung lautet nun: mehr Transparenz bei den weiter geltenden Ausnahmeregelungen, etwa wenn bereits der Vormieter zu viel Miete gezahlt hat. Künftig muss der Vermieter diese Vormiete offenlegen. Zudem dürfen künftig nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden – derzeit sind es noch elf Prozent.

    Wie intensiv in Hamburg über Wohnungspolitik gestritten wird, zeigt sich in den Reaktionen der rot-grünen Koalition. Während aufseiten der SPD Senatorin Dorothee Stapelfeldt und Fraktionschef Dirk Kienscherf das Vorhaben begrüßen, äußert Olaf Duge (Grüne) Kritik: „Die Absenkung der Modernisierungsumlage auf acht Prozent ist ein Tropfen auf dem heißen Stein. Ein wichtiger Schritt wäre unter anderem, den Mietwucher im Wirtschaftsstrafgesetzbuch wieder gerichtsfest zu machen.“

    Der Mieterverein zu Hamburg sieht zwar „positive Ansätze“, das Ergebnis sei aber unzureichend: „Die Mietpreisbremse enthält nach wie vor zu viele Ausnahmen.“ Der Hamburger Grundeigentümer-Verband moniert, dass modernisierungswillige Vermieter unter Generalverdacht gestellt würden.

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