„Fluch der Karibik“-Star Johnny Depp (55) hat in seinem Gerichtsstreit mit einem früheren Anwalt einen Teilerfolg verbucht. Nach dem Urteil eines Richters ist ein mündlicher Honorar-Vertrag, den Depp und sein Ex-Anwalt Jacob Bloom 1999 ausgehandelt hatten, nicht gültig. Die Absprache hätte nach kalifornischem Recht schriftlich erfolgen müssen, hieß es in dem Urteil. Depp fordert von Bloom die Rückzahlung von Millionenbeträgen.