Ein großes Bett für sich allein. Davon träumt so ­mancher. Auch ein junger allein­stehender Mann aus Koblenz, der sich ein Boxspringbett mit einem gefederten Untergestell, zwei nebeneinanderliegenden Matratzen und einer aufliegenden Matte – einem sogenannten Topper – mit den Maßen 1,60 mal 2,00 Meter gekauft hat. Satte 2000 Euro hatte er dafür ausgegeben. Nach zwei Jahren aber wurde das Bett unbequem. In der Mitte, wo der Mann stets lag, hatte sich eine Kuhle gebildet. Deshalb klagte der Kunde auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das Landgericht hat seine Klage nun aber zurückgewiesen: Eine Kuhle im Bett ist kein Mangel. Und: Das Schlafen auf der Spalte zwischen zwei Matratzen entspreche nicht der „üblichen Beschaffenheit eines Doppelbettes“. Da bleibt einem nur der Gedanke: Mit einem Partner oder Partnerin im Bett hätte es dieses Problem nicht gegeben.