Bochum.

    Der Islamist Sami A. muss von sich aus nach Deutschland zurückreisen. Das verkündete die Stadt Bochum, nachdem das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen gestern entschieden hatte, dass seine Abschiebung nach Tunesien rechtswidrig war. Das Ausländeramt leite an die Anwältin des 42-Jährigen eine sogenannte Betretungserlaubnis weiter. Im nächsten Schritt müsse das Auswärtige Amt Sami A. ein Visum für die Einreise ausstellen. Ein Sprecher: „Wir als Stadt geben der Anwältin von Sami A. jetzt eine Kostenzusage für den Rückflug.“ Mehr könne die Stadt nicht tun.

    Seite 4 Grüne fordern Minister zum Rücktritt auf