Berlin.

    Wohnungs- und Hauskäufer können auf Entlastung bei den Kaufnebenkosten hoffen. „Wir prüfen aktuell, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt“, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Das bedeutet, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt, meist der Verkäufer. Dies wurde bereits bei der Vermittlung von Mietwohnungen eingeführt. Grüne und FDP sind dafür, die CDU ist skeptisch.

    Seite 9 Maklergebühr im Visier